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MindestLohn? - Keine Ausnahmen!

Der allgemeine, flächendeckende, gesetzliche Mindestlohn muss für ALLE gelten und darf nicht von Ausnahmen durchlöchert werden!

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) fordert eine höhere Altersgrenze beim Mindestlohn. Die Mittelstandsvereinigung der CDU (MIT) hatte sogar eine Altersgrenze von 25 Jahren verlangt. Auch Martin Wansleben Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) sagt "Die bislang vorgeschlagene Altersgrenze von 18 Jahren sei viel zu niedrig. Der Mindestlohn darf nicht für junge Erwachsene unter 25 Jahre gelten"

Horst Seehofer (CSU) fordert ebenfalls neue Ausnahmen beim Mindestlohn: Langzeitarbeitslose, die wieder ins Berufsleben zurückkehren, sollten in der Anlernphase zeitlich befristet unterhalb des geplanten Mindestentgelts von 8,50 Euro pro Stunde bezahlt werden können. Auch für für Rentner, Minijobber oder Saisonarbeiter hat er Sonderregelungen verlangt.

Weiterhin gibt es Pläne der Union, das Rentner leichter an Jobs kommen sollen, Dazu soll die pauschale Versicherung dieser "Jobs" den Arbeitgebern erlassen werden.

Man sieht, das die Wirtschaft sich in Stellung bringt, um ein neues Heer von Geringverdienern zu schaffen bzw. das jetzige zu erhalten. Da der Mindestlohn im Grundsatz nicht zu verhindern sein wird, sollen nun die Jungen, die Alten und die Arbeitslosen die Billiglöhner bleiben bzw. werden.

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte am Wochenende (Aufgrund der Forderungen von CDU/CSU und der Wirtschaft) eine erste Korrektur des Mindestlohnes vollgenommen, indem sie ankündigte, dass der ab 2015 geplante Mindestlohn für Minderjährige nicht gelten solle.

Im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen zur GroKo hatte die SPD ebenso wie die Gewerkschaften eine Altersgrenze und andere Ausnahmen abgelehnt!

Der Bremer Rechtswissenschaftler Prof. Andreas Fischer-Lescano kam zu dem Schluss, dass Sonderbedingungen für Studenten, Rentner, Berufsanfänger, junge Menschen, Saisonarbeiter, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtscharta verstoßen!

"Eine Ungleichbehandlung dieser Beschäftigtengruppen im Vergleich zu den Mindestlohnberechtigten scheidet aus verfassungs-, völker- und unionsrechtlichen Gründen aus"

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45 Kommentare

> "Ja und? Wieso soll der Friseur nicht auch Preise anpassen dürfen/müssen wie alle anderen auch?"

Hab nicht behauptet, dass sie das nicht dürfen/müssen. Im Gegenteil.

Das nannte man in den Siebziger Jahren die Lohn-Preis-Spirale.

wovon heute nur noch die Preis-Spirale übrig geblieben ist.

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