Die Mindestlohnlüge der Großen Koalition
Orginal Text des heute veröffentllichten Koalitionsvertrages:
Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50
Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Von die-
ser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG.
Tarifliche Abweichungen sind unter den folgenden Bedingungen möglich:
• Abweichungen für maximal zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 durch Tarifverträ-
ge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene
• Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneinge-
schränkt.
• Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Koalitionsverhandlungen geltende Tarifver-
träge, in denen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 das dann geltende Min-
destlohnniveau erreicht wird, gelten fort.
• Für Tarifverträge, bei denen bis 31. Dezember 2016 das Mindestlohnniveau nicht
erreicht wird, gilt ab 1. Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnni-
veau.
• Um fortgeltende oder befristete neu abgeschlossene Tarifverträge, in denen das
geltende Mindestlohniveau bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht wird, eu-
roparechtlich abzusichern, muss die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendege-
setz (AentG) bis zum Abschluss der Laufzeit erfolgen.
Ergo: Gefordert und versprochen waren der 1. Januar 2014!
Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn tritt somit nicht am 1. Januar 2015 sondern erst am 1. Januar 2017 in Kraft!
> "@Andreas, das ist Spiegelfechterei."
Wie gesagt: Es war DEINE Aussage/dein Link. *schulterzuck*
Wenn man zu DEINEM Kram was sagt oder fragt, kannst du das natürlich gern weiterhin wegwedeln, ignorieren, was auch immer - aber es bleiben Aussagen und Fragen zu DEINEM Kram ;)