Gute Nachricht an alle Antragsteller: Jobcenter Burgenlandkreis erhöht die KdU
In der örtlichen Presse ist auf Seite 9 ein Interwiev mit dem Betriebsleiter des Jobcenters veröffentlicht worden. In diesem wurde mitgeteilt, dass nun endlich die Kosten für Unterkunft für alle Haushaltsgrößen angehoben werden. Die Erhöhung erfolgt ab dem 01.09. ohne weitere besondere Antragstellung. So ist es dem Artikel zu entnehmen.
Die längst fällige Überprüfung erfolgte gemäß eines Urteils des Bundessozialgerichts und hat für die Antragsteller eine Erhöhung der Netto-Kaltmiete und auch der kalten Betriebskosten zur Folge. Die Angemessenheit der Heizkosten richtet sich wie bisher nach dem Heizspiegel.
Wie hoch die zukünftigen Werte sind, kann man demnächst auch auf der Internetseite des Burgenlandkreises einsehen.
Diese Mitteilung erfolgt auf dem myheimat-Portal an alle, die sich eine Zeitung nicht leisten können.
Nachdem ich nun die aktuellen Zahlen aus der Internetseite des BLK heruntergeladen habe, kann ich dem nur zustimmen: es sind z. B. bei den Betriebskosten durchweg 2 Ct mehr. Im Vergleich zu den bis zum 31.08. festgeschriebenen Beträgen hat sich nur eine vergleichsweise geringe Veränderung ergeben. Die Differenzberechnung der einzelnen Haushaltsgrößen und Lagen ergibt folgendes Bild:
Je nach Wohnungsmarkttyp und Haushaltsgröße bewegt sich die Erhöhung der Brutto-Kaltmiete (Grundmiete + Betriebskosten) zwischen 4,00 EUR und 7,60 EUR monatlich. Dabei kommen die Wohnungsmarkttypen II und III (Verb.-gem. Droyßiger-Zeitzer Forst, Lützen-Stadt und Naumburg/Weißenfels) noch am besten davon, da an diesen Standorten die Erhöhungen etwas günstiger ausfallen, als bei den Typen I und IV (VG Finne, Elsteraue, etc. sowie Stadt Zeitz).
Es wäre nicht verwunderlich, wenn einige nicht einmal merken würden, dass sie etwas mehr Miete bekommen.
Das Schlimme ist dabei, dass die 2 Ct Betriebskostenerhöhung die explodierenden Nebenkosten nicht deckeln. Fatalerweise werden dann wieder diese merkwürdigen Briefe verschickt, in denen Sparsamkeit bis zur Selbstverleugnung gefordert wird.