Will sich „Maternus“ Bonifatiusverkauf vergolden
Nochbetreiber Maternus aus Berlin soll von Heim-Bewohnern verlangen, nicht nur ab dem 1.1.2020 an die Charlestongruppe 41,8% höhere Investitionskosten zu zahlen, NEIN auch rückwirkend für 2019.
Das Gesetz fordert von der Einrichtung gegenüber den Bewohnern die Einhaltung der Formen des § 9 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG).
Wurde das Gesetz beachtet?
Wenn Bewohner, deren Angehörigen oder Betreuer, nicht weiterhin durch gegebene Einzugsermächtigung blind zahlen wollen, haben sie eine Unterstützung im BIVA-Pflegeschutzbund.
Die BIVA ist bisher der einzige Verein in der Altenhilfe, der Maternus Berlin im Wege des Verbandsklagerechtes zu einer Unterlassung mit Wirkung für alle Bewohner auffordern kann.
Voraussetzung: Mitwirkung von Betroffenen
Der Verein muss anhand mehrerer Anschreiben an verschiedene Bewohner oder deren Bevollmächtigte den Tatbestand der fehlenden Formalien beweisen können.
Sagen Sie es weiter, nutzen Sie die Möglichkeit
Übrigens, Heimkosten werden mehrheitlich durch Einzugsermächtigungen direkt vom Betreiber oft rückwirkend eingezogen. Die Zeit drängt.
Die Maternus AG mit Sitz in Berlin, zeigt in ihrer Halbjahresbilanz zum 30.6.2019 für jeden nachlesbar auf, dass mit Macht der Verlust des Konzerns gemindert werden muss.
Die Einrichtung Bonifatius in Mülheim wird expliziert als Verlustbringer erwähnt.
Der Bericht ist sehr lesenswert.