Kolumne
Über die Mandatssteuer
Die Mandatssteuer ist eine Steuer zugunsten von Religionsgemeinschaften oder sozialen, kulturellen und humanitären Zwecken. Sie existiert bislang in Spanien, Italien und Ungarn als Alternative zur Kirchensteuer und ähnlichen Konzepten zur Kirchenfinanzierung.
Bei der Mandatssteuer kann der Steuerpflichtige selbst wählen, welcher Institution die Abgabe zugutekommen soll: einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, dem Staat oder einer gemeinnützigen Vereinigung (z. B. einer kulturellen oder sozialen Einrichtung, einer Bürgerinitiative oder einer Non-Profit-Organisation wie z. B. Greenpeace oder amnesty international). Die Mandatssteuer könnte prinzipiell auch zur Parteienfinanzierung dienen. Sie wird von allen Steuerzahlern gezahlt; der Steuerzahler hat lediglich die freie Wahl, welcher Institution sein Beitrag zugutekommt. Er kann sich der Mandatssteuer nicht durch einen Kirchenaustritt entziehen – im Gegensatz zur Kirchensteuer.
Die Finanzierung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften durch eine Mandatssteuer ist rechtlich eine Form der unmittelbaren Staatsfinanzierung. Sie ist mit den staatskirchlichen Systemen Nordeuropas enger verwandt als mit dem System der Kirchensteuer in Deutschland, bei der es sich tatsächlich um einen persönlichen Mitgliedsbeitrag bei einer Glaubensgemeinschaft handelt, die wie eine Steuer durch den Staat eingezogen wird, auf deren Höhe aber der Staat keinen Einfluss hat.
Ausgangspunkt für die Mandatssteuer ist die Einkommensteuerlast, die jeder Arbeitnehmer an den Staat zu zahlen hat. Über die Verwendung seiner Einkommensteuer kann der Steuerzahler grundsätzlich nicht entscheiden. Er hat also beispielsweise keinen Einfluss darauf, welcher Anteil dem Autobahnbau und welcher Anteil dem Schienennetz zugutekommt. Die Mandatssteuer setzt an diesem Punkt an und ermöglicht dem Steuerzahler ein Bestimmungsrecht über einen Teil der staatlichen Finanzen. Eine Steuer im hergebrachten Sinne ist mit diesem Bestimmungsrecht aber noch nicht gegeben.
Über die Höhe der Mandatssteuer, d. h. den Anteil an der Einkommensteuer, entscheidet der Staat. Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften geraten dadurch in eine größere Abhängigkeit vom Staat. Die Mitglieder der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften können nämlich nur schwer zu weiteren Zahlungen bewegt werden, da bei vielen der Eindruck entsteht, genügend zur Finanzierung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften beigetragen zu haben.
(fiktiver Teil)
"Die Mandatssteuer gehört auch bei uns in Deutschland eingeführt." Es ist nicht irgendwer, der das fordert. Nein: Es handelt sich dabei um Volkmar Edler Reichsfreiherr von und zu Jäger - Kuspfalz aus Mülheim an der Ruhr. Er ist Finanzkirchmeister der Evangelisch-unsortierten Kirchengemeinde vor Ort. Seine Begründung: "Wir haben sehr viele Mitglieder hier vor Ort, die sicher finanziell noch am Gemeindeleben beteiligen. So werden diese Leute wenigstens zur Kasse gebeten."
Rund Mitglieder habe die Gemeinde, wie der niederrheinische Landadelige berichtet. Maximal davon nehmen regelmäßig am Gemeindeleben teil. "Stellen Sie sich nur mal vor, jede Karteileiche gibt 1 € pro Monat. Macht € monatlich und 2.400 € jährlich. Stellen Sie sich vor, was wir damit anfangen können. Wir wären irgendwann reich."
Ob das aber nicht Begehrlichkeiten weckt? Pompöse Gottesdienst? Gemeindeausflüge in die Südsee? Umfangreicher Grund-, Haus- und Aktienbesitz? Das wäre ja alles möglich. Die Miene des Reichsfreiherren verdüstert sich, er erbleicht sogar. "Stimmt. Der Pastor ist unser Problem. Er ist ein sehr verschlosssener, nicht sehr umgänglicher Mensch, der nicht gerne auf andere Leute zugeht. Es würde ihm schwerfallen, die Mandatssteuer überhaupt einzufordern, einzuziehen und zu verwalten Wir müßten erst einmal in seine Lebensberatung, Psychotherapie und Seelsorgeausbildung investieren. Eine teure Angelegenheit. Es würde dauern, bis die einzelnen Gemeindeglieder etwas von ihrer Steuerzahlung hätten.