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Ein neues Gesetz und seine zwei Seiten in NRW

  • Danke für verärgerte und frustrierte Kunden.
  • hochgeladen von Detlef Albrecht

Menden (Sauerland): Battenfelds Wiese | Die Absicht war wohl gut gemeint, aber die Ausführung ist Mist. Am Mittwoch dem 15.05.2013 kam das Ordnungsamt Menden persönlich durch einen Mitarbeiter und übergab dem Imbiss- und Kioskbetreibern im Mendener Stadtgebiet die neue Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in NRW. Die Begründung für das neue Gesetz ist der Schutz der Arbeitnehmer und Feiertage, soweit sogut. Was ist aber wenn es sich zum Beispiel um einen Familienbetrieb handelt?, wie in den meisten Fällen.
Heute morgen selbsterlebt an einigen Bäckereien sowie am Kiosk Battenfeld, schimpfende Kunden, Unverständniss bis Kopfschütteln. Erst nachdem der Kioskbesitzer das amtliche Schreiben vorzeigte, wurde ihm geglaubt. Das besondere an diesem Kiosk und Imbiss ist, linke Seite Imbiss, rechte Seite Kiosk. Das bedeutet die linke Seite darf öffnen, die rechte Seite muss geschlossen sein. Nach Auskunft dea Ornungsamtes Menden dürfen Getränke an der linken Seite, also Imbiss getrunken werden, rechts nicht, bei Androhung einer Strafe. Konnte mir lange nicht erklären was ein Paradoxum ist, dies ist wohl eins. Viele Gäste mussten zur nächsten Tankstelle gehen um sich Kioskangebote zu kaufen. Tankstelle darf, Kiosk nicht, wer soll das noch verstehen, der Selbständige, der jeden Tag um seinen Umsatz ringt? Vielleicht sollten auch mal die Opfer von solchen Gesetzen gefragt werden, bevor es Gesetz wird.

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2 Kommentare

  • Tom K. am 21.05.2013 um 21:08

Tankstellen dürfen meines Wissens nach nur "Reisebedarf" an Reisende verkaufen... aber wer benötigt für die Reise tatsächlich Holzkohle, Grillanzünder, 'ne Kiste Bier, Rubbellose und solche Dinge? Das ist alles eine Auslegungssache und ich finde, man sollte das bei einem Kiosk dann auch nicht so streng sehen, oder?

Genau so ist es, wir werden immer mehr von sogenannten Gutmenschen gesteuert.

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