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Begriff des Tages: Geldvermögen

Dies ist der Beginn einer kleinen Artikelserie über Begriffe aus dem weiten Bereich der Ökonomie. Die Artikel sollen dazu dienen, durch die Klärung von Begriffen, einen fundierten Meinungsaustausch zu erleichtern.

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Wenn Menschen miteinander kommunizieren, hängt die Qualität der Kommunikation unter anderem auch davon ab, ob sie einander verstehen. Das heißt, ob sie den benutzten Begriffen dieselbe Bedeutung beimessen. Oder ob sie – bedingt durch unterschiedliche Deutungen – einfach aneinander vorbeireden.

Ein schönes Beispiel dafür lieferte eine dpa-Meldung, die in vielen Printmedien – auch in der Marburger Lokalzeitung – ungeprüft übernommen wurde. Die Schlagzeile lautete:

Börsenflaute bremst Geldvermögen

Robuster Arbeitsmarkt und niedrige Inflation sorgen dennoch für Anstieg · Günstige Kredite

Die dpa-Meldung fußt auf einer Pressemitteilung der Deutschen Bundesbank vom 15. Juli mit der Überschrift „Geldvermögensbildung und Außenfinanzierung in Deutschland im ersten Quartal 2016“. Die Deutsche Bundesbank teilt mit, dass die „Ursache dieses vergleichsweise geringen Vermögensanstiegs waren vor allem deutliche Bewertungsverluste im Umfang von rund 42 Mrd € beim gehaltenen Geldvermögen, insbesondere bei Aktien und Anteilen an Investmentfonds“ sei.

Und hier beginnt das Dilemma. In den Wirtschaftswissenschaften und in der buchhalterischen Praxis zählen Aktien keineswegs zum Geldvermögen. Wikipedia definiert Geldvermögen als „die Summe aus dem Zahlungsmittelbestand plus den Forderungen. Nach Abzug der Verbindlichkeiten erhält man das Nettogeldvermögen“. Bei Rechnungswesen.info steht unter der Überschrift „Betriebliches Rechnungswesen – Grundbegriffe“, dass die Strömungsgrößen „Ausgaben“ (Wert aller zugegangenen Güter und Dienstleistungen pro Periode) und „Einnahmen“ (Wert aller veräußerten Leistungen pro Periode) in die Bestandsgröße „Geldvermögen“ einfließen. Kurz gesagt: „Geldvermögen ist gleich Liquide Mittel plus Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten.

Zudem: Eine Aktie ist keine „Forderung“ sondern der Ausweis über das (Teil-) Eigentum an einem Unternehmen. Durch das Auf und Ab der Börsenkurse ergeben sich immer wieder zum Teil erhebliche Wertsteigerungen oder Wertminderungen. Diese Wertminderungen oder Wertsteigerungen von Vermögenswerten, wie Aktien, stellen jedoch keine „Ausgaben“ oder „Einnahmen“ dar, sondern werden in der Buchhaltung als „Aufwand“ (bei Wertminderung: Abschreibung) oder „Ertrag“ (bei Wertsteigerung: Zuschreibung) verbucht.

Aus der Systematik der Finanzbuchhaltung heraus ist es somit völlig verfehlt, Wertpapiere wie Aktien zum Geldvermögen zu zählen. Zudem verschleiert und vernebelt dieser erweiterte Geldvermögensbegriff den Blick darauf, dass Änderungen des Geldvermögens auf den realwirtschaftlichen Kategorien Kauf und Verkauf beruhen.

Und leistet dem Gefühl Vorschub über eine veränderte Bewertung von Vermögensgegenständen „reicher“ zu werden. Dass diese Wertsteigerungen in den Bereich „fiktives Kapital“ gehören, hat schon mancher nach dem Platzen einer Spekulationsblase erfahren müssen. Wobei die Verluste, die dabei entstehen, nicht mit dem „Verbrennen“ von Geld gleichgesetzt werden dürfen. Das „verlorene“ Geld ist nach wie vor da. Es ist nur in anderen Händen!

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4 Kommentare

Das denke ich auch so, schade, schade , schade.........

Interessant...

> "Das heißt, ob sie den benutzten Begriffen dieselbe Bedeutung beimessen. Oder ob sie – bedingt durch unterschiedliche Deutungen – einfach aneinander vorbeireden."

Jepp ;) Das fängt ja manchmal schon bei "Vermögen" an... was der ärmere Vermögenslose als Vermögen sieht, ist für den Vermögenden Pipifax ;)

Korrekte Antwort lautet: Sachvermögen stehen keine Schulden gegenüber da es ökonomisch betrachtet keine „Sachschulden“ gibt.

Geldvermögen hingegen stehen Schulden gegenüber.

Wobei die Höhe der Sachwertpreise selbstverständlich abhängig ist von der Gesamtverschuldung.

Aktien kann man dabei als Verbindlichkeit der ausgebenden Stelle, also der Aktiengesellschaft bezeichnen, man hat virtuelle Anteile am Sachkapital. Im weitesten Sinne stehen den Aktien also auch gewissermaßen Forderungen (nach Dividenden) gegenüber. Zudem sind sie als verbriefte Unternehmensanteile schnell liquidierbar und somit quasi sehr geldnah. Von daher kann man sie auch zu Geldvermögen zählen.

[...]Und leistet dem Gefühl Vorschub über eine veränderte Bewertung von Vermögensgegenständen „reicher“ zu werden.[...]
Dass diese Wertsteigerungen in den Bereich „fiktives Kapital“ gehören, hat schon mancher nach dem Platzen einer Spekulationsblase erfahren müssen.[...]

Dieser Satz ist überflüssig, weil man auch mit Geldvermögen (sprich Forderungen) nicht "reicher" ist bzw. ob ich nun eine Forderung (Wertpapier) mit Termin habe oder eine Kurssteigerung einer Aktie ist Jacke wie Hose. Es sind beides virtuelle Werte und ich kann als Eigentümer sowohl durch das Platzen von Preisblasen bei Sachwerten Verluste erhalten als auch durch Abschreibung von Wertpapieren.

[...]Wobei die Verluste, die dabei entstehen, nicht mit dem „Verbrennen“ von Geld gleichgesetzt werden dürfen. Das „verlorene“ Geld ist nach wie vor da. Es ist nur in anderen Händen![...]

Geld wird volkswirtschaftlich "verbrannt", wenn Schulden abgeschrieben werden (sprich Bilanzverkürzung bei Geschäftsbanken).

Auch bei Abschreibung von Wertpapieren bei einem Unternehmern X
ist das Geld in anderen Händen irgendwo auf dem Markt verteilt (zuerst beim Kreditnehmer und der hat es dann zwecks Bezahlungen weitergereicht).

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