Anträge Bildungspaket bis 30. Juni stellen
Eltern, die Leistungen nach dem SGB II oder andere Transferleistungen beziehen, müssen aufpassen. Es bleiben nur noch wenige Tage bis zum 30. Juni, um Leistungen aus dem so genannten Teilhabe- und Bildungspaket rückwirkend beantragen zu können. Daher so schnell wie möglich Anträge stellen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Wer ist zuständig?
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist das Kreisjobcenter für die Abwicklung zuständig.
Weitere Informationen im Büro DIE LINKE KV Marburg-Biedenkopf 06421-163873 oder beim Arbeitskreis Erwerbslose 06421-620229
Weiterführende Links:
Erwerbslosenforum Deutschland
Die Seiten von Tacheles e.V.
Die Seiten der Plattform "Gegen-Hartz-IV"
Warum sind die eigentlichen Aufgaben von Schulen - Wissen zu vermitteln - nur vormittags möglich?