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Das Ende der Lohnsteuerkarte

Nun ist es soweit, die gute alte Lohnsteuerkarte hat ausgedient. Jedes Jahr lag sie bei den Arbeitnehmern – immer andersfarbig – im Briefkasten. Ab dem kommenden Jahr ist alles anders. Wie das Hessische Ministerium der Finanzen aus Wiesbaden in diesen Tagen mitteilte, hat offiziell am 1. November das Zeitalter der elektronischen Lohnsteuerkarte begonnen.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, alle notwendigen Daten seiner Angestellten sind ab dem 1. Januar 2013 aus einer Datenbank zu entnehmen. Die sogenannten „Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalse“ (ELStAM) enthalten alle Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren, wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuerabzugsmerkmale und sonstige Freibeträge.
Bei Änderungen Beispielsweisen durch Heirat, Geburt oder Kirchenein-oder austritt, die für den Lohnsteuerabzug relevant sind, werden automatisch berücksichtigt.
Was heißt das denn genau? 2013 ist das Übergangsjahr, in dem die Umstellung erfolgt. Informationen über die gespeicherten Daten für das Lohnsteuerabzugsverfahren erhielt ein Informationsschreiben des Finanzamtes aus dem Herbst 2011. Dies gilt für den Übergang als Nachweis für den Arbeitgeber solange die darin erfassten Daten noch aktuell sind. Ab 2013 benötigt der Arbeitgeber nun anstelle der Lohnsteuerkarte einmalig die steuerliche Identifikationsnummer, das Geburtsdatum sowie eine Auskunft darüber, ob es sich um das Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt.

„Bis zum Einstieg des Arbeitgebers in das neue Verfahren gelten die zuletzt im Jahr 2012 ausgestellten Lohnsteuerkarten oder die danach durch das jeweilige Finanzamt ausgestellten Bescheinigungen über die Lohnsteuerabzugsmerkmale,“ teilte das Hessische Ministerium der Finanzen in einer Presseinformation mit.
Bereits seit 2011 sind die Finanzämter für folgende Änderungen zuständig: Änderung der Steuerklasse, Änderung nach einer Trennung der Ehegatten, Eintragung von Kinderfreibeträgen für Kinder über 18 Jahre und für die Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale. Hingegen werden die melderechtlichen und standesamtlichen Änderungen weiter von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet. Das sind Eintragungen wie Kirchenein- oder austritt, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod.
Wie genau das neue Verfahren funktioniert und was alles zu beachtet ist lesen Sie ausführlich unter www.oberfinanzdirektion-frankfurt.de. Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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1 Kommentar

Hmm ? ? ?

*am Kopf kratzend*

1.
Telefonische Auskunft des FA Marburg Anfang Oktober 2012:

... ob es im Januar 2013 planmäßig eingeführt wird, wissen wir noch nicht ...

... es werden deshalb die Lohnsteuerfreibeträge von 2012 für 2013 übernommen ...

2.
Anläßlich von div. Beiträgen in den Tageszeitungen das FA Marburg erneut am 29.11.2012 angerufen:

... die Lohnsteuerfreibeträge von (2010->2011->)2012 werden nicht mehr automatisch übernommen ...

...es muss ein neuer Antrag/vereinfachter Antrag für die Lohnsteuerfreibeträge 2013 gestellt werden. Formulare gibt es online im Formularecenter ...

Naxh Studium des betreffenden Formulares stellte ich fest:
Letzter Abgabetgermin ist der 30.11.2012. Danach kann nichts mehr berücksichtigt werden und der Ausgleich ist erst mit der Lohn-/Einkommensteuererklärung für 2013 in 2014 möglich.

Konnte das Formular noch fristgemäß am 30.11.2012 gegen 23:00 Uhr dem Finanzamt (Behördenbriefkasten) zustellen.

Aber irgendwie fühle ich mich von den Auskünften der Finanzbehörde in Hessen verars... .

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