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Weitere Informationen

Ausstellung: Gegen das Vergessen
Zur Landtagswahl Hessen am 23.08.2023

Marburg. Am Samstag, den 23.09.2023 findet von 10.00 bis 16.00 Uhr eine Ausstellung einer Gruppe aus Heidelberg auf dem Blochmannplatz am Erlenring statt zum Thema: "Gegen das Vergessen - Aufarbeitung des Corona-Unrechts. Eingeladen hat "Weiterdenken Marburg", deren Landtagswahlkandidat Dr. Frank Michler zur Diskussion vor Ort ist. Die Landtagswahl in Hessen findet am 08.10.2023 statt.

Verhandeln statt Schießen!,
Bargeld erhalten!,
Machtzuwachs der WHO stoppen!
sind weitere wichtige Ziele, für die sich Weiterdenken Marburg einsetzt.
Weitere Informationen findet man unter
https://weiterdenken-marburg.de/

2 Bilder, Copyright Dr. Frank Michler, Weiterdenken Marburg

Weitere Beiträge zu den Themen

Verhandeln statt SchießenCorona-UnrechtLandtagswahl Hessen 08.10.2023Weiterdenken-Marburg

8 Kommentare

Wenn wir heute auf Anregung des Vorsitzes über „effektiven Multilateralismus“ diskutieren,
sollten wir die zahlreichen Fakten der genetischen Ablehnung gegenüber jeder Form von
gleichberechtigter Zusammenarbeit durch den Westen nicht vergessen. Nehmen wir nur
Josep Borrells Ausspruch, Europa sei „ein blühender Garten, umgeben von einem
Dschungel“. Das ist ein rein neokoloniales Syndrom, das die souveräne Gleichheit der
Staaten und die Aufgaben zur „Stärkung der Grundsätze der UN-Charta durch einen
wirksamen Multilateralismus“ verachtet, die uns heute zur Diskussion gestellt wurden.
In dem Bestreben, die Demokratisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen zu
verhindern, privatisieren die USA und ihre Verbündeten immer unverhohlener und
unverfrorener die Sekretariate internationaler Organisationen und schleichen sich in die
Beschlüsse zur Schaffung untergeordneter Mechanismen ein, die zwar kein Mandat
haben, aber das Recht beanspruchen, diejenigen anzuklagen, die Washington aus
irgendeinem Grund nicht gefallen.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die UN-Charta nicht nur von
den Mitgliedstaaten, sondern auch vom Sekretariat unserer Organisation strikt eingehalten
werden muss. Nach Artikel 100 der Charta ist das Sekretariat verpflichtet, unparteiisch zu
handeln und darf von keiner Regierung Weisungen entgegennehmen.
Wir haben bereits über Artikel 2 der Charta gesprochen. Ich möchte die Aufmerksamkeit
auf seinen wichtigsten Absatz 1 lenken: „Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der
souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.“ In Weiterentwicklung dieses Grundsatzes
bestätigte die Generalversammlung der Vereinten Nationen in der von mir erwähnten
Erklärung vom 24. Oktober 1970 „das unveräußerliche Recht eines jeden Staates, sein
politisches, wirtschaftliches, soziales und kulturelles System ohne Einmischung von
irgendeiner Seite selbst zu wählen“.
In diesem Zusammenhang haben wir ernsthafte Fragen zu den Aussagen von
Generalsekretär Guterres vom 29. März dieses Jahres, dass „autokratische Herrschaft
keine Stabilität garantiert, sondern ein Katalysator für Chaos und Konflikte ist“, dass aber
„starke demokratische Gesellschaften zur Selbstheilung und Selbstverbesserung fähig
sind. Sie können einen Wandel, sogar einen radikalen Wandel, ohne Blutvergießen und
Gewalt herbeiführen“.
Man kann nicht umhin, sich an die „Veränderungen“ zu erinnern, die durch die aggressiven
Abenteuer der „starken Demokratien“ in Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien
und vielen anderen Ländern herbeigeführt wurden.
Der ehrenwerte Antonio Guterres sagte weiter: „Sie – die Demokratien – sind Zentren
einer umfassenden Zusammenarbeit, die auf den Grundsätzen der Gleichheit, der
Teilhabe und der Solidarität beruht.“
Es ist bemerkenswert, dass alle diese Reden auf dem von Präsident Biden außerhalb der
UNO einberufenen „Gipfel für Demokratie“ gehalten wurden, dessen Teilnehmer von der
US-Regierung nach ihrer Loyalität ausgewählt wurden. Der Loyalität nicht so sehr
gegenüber Washington, sondern gegenüber der regierenden Demokratischen Partei in
den USA. Der Versuch, solche Foren zu nutzen, um globale Fragen zu erörtern, steht in
direktem Widerspruch zu Artikel 1 Absatz 4 der UN-Charta, in dem es heißt, dass „die
Rolle der Organisation als Zentrum für die Koordinierung von Maßnahmen zur Erreichung
gemeinsamer Ziele gewährleistet werden muss“.
Entgegen diesem Prinzip haben Frankreich und Deutschland vor einigen Jahren ein
„multilateralistisches Bündnis“ ausgerufen, zu dem sie auch nur die eingeladen haben, die
gehorchen, was an sich schon das Fortbestehen der kolonialen Mentalität und die Haltung
der Initiatoren gegenüber dem Prinzip des „effektiven Multilateralismus“ auf unserer
aktuellen Agenda bestätigt. Gleichzeitig wurde das „Narrativ“ der EU als Ideal für eben
diesen „Multilateralismus“ gepflanzt. Jetzt gibt es Forderungen aus Brüssel, die Zahl der
EU-Mitglieder so schnell wie möglich zu erweitern, insbesondere um die Balkanländer.
Aber das wichtigste Pathos gilt nicht Serbien oder der Türkei, die sich seit Jahrzehnten in
aussichtslosen Beitrittsverhandlungen befinden, sondern der Ukraine. Josep Borrell, der
sich als Ideologe der europäischen Integration ausgibt, hat kürzlich nicht gezögert zu
sagen, dass das Kiewer Regime so schnell wie möglich in die EU aufgenommen werden
sollte. Wäre der Krieg nicht gewesen, hätte es Jahre gedauert, aber so ist es möglich und
notwendig, ohne irgendwelche Kriterien. Serbien, die Türkei und andere können warten.
Aber Nazis nehmen sie in der EU außer der Reihe auf.
Übrigens verkündete der Generalsekretär auf demselben „Gipfel für Demokratie“: „Die
Demokratie ergibt sich aus der UN-Charta. Die ersten Worte der Charta – ‚Wir, die Völker‘
– spiegeln die grundlegende Quelle der Legitimität wider: die Zustimmung derer, die
regiert werden.“
Es wäre hilfreich, diese These mit der „Bilanz“ des Kiewer Regimes in Verbindung zu
bringen, das einen Krieg gegen einen großen Teil seines eigenen Volkes entfesselt hat,
gegen jene Millionen von Menschen, die nicht damit einverstanden waren, von Neonazis
und Russophoben regiert zu werden, die unrechtmäßig die Macht im Land übernommen
und das vom UN-Sicherheitsrat gebilligte Minsker Abkommen zu Grabe getragen haben,
wodurch die territoriale Integrität der Ukraine untergraben wurde.

Diejenigen, die die Menschheit im Widerspruch zur UN-Charta in „Demokratien“ und
„Autokratien“ einteilen, täten gut daran, folgende Frage zu beantworten: In welche
Kategorie ordnen Sie das ukrainische Regime ein? Ich erwarte keine Antwort.
Wenn wir über die Prinzipien der Charta sprechen, stellt sich die Frage nach dem
Verhältnis des Sicherheitsrates zur Generalversammlung. Das „westliche Kollektiv“ geht
seit langem aggressiv mit dem Thema „Missbrauch des Vetorechts“ hausieren und hat –
durch nicht ganz korrekten Druck auf andere UN-Mitglieder – erreicht, dass nach jedem
Gebrauch dieses Rechts, den der Westen zunehmend bewusst provoziert, das
entsprechende Thema in der Generalversammlung behandelt werden soll.
Das stellt für uns kein Problem dar. Russlands Haltung zu allen auf der Tagesordnung
stehenden Themen ist offen, wir haben nichts zu verbergen, und es fällt uns nicht schwer,
diesen Standpunkt erneut zu vertreten. Im Übrigen ist das Veto ein absolut legitimes
Instrument, das in der Charta vorgesehen ist, um die Annahme von Beschlüssen zu
verhindern, die das Risiko einer Spaltung der Organisation mit sich bringen würden.
Aber wenn das Verfahren zur Erörterung von Vetofällen in der Generalversammlung
angewendet wird, warum nicht auch über die Resolutionen des Sicherheitsrates
nachdenken, die nicht beachtet wurden, die angenommen wurden, auch vor vielen Jahren,
aber trotz der Bestimmungen von Artikel 25 der Charta immer noch nicht umgesetzt
werden? Warum sollte sich die Generalversammlung nicht mit den Gründen für diesen
Zustand befassen? Zum Beispiel mit den Resolutionen des Sicherheitsrates zu Palästina
und einer ganzen Reihe von Themen Nordafrikas und des Nahen Ostens, zum iranischen
Atomabkommen, sowie mit der Resolution 2202, mit der das Minsker Abkommen zur
Ukraine gebilligt wurde?
Auch die Frage der Sanktionen bedarf der Aufmerksamkeit. Es ist zur Regel geworden,
dass der Sicherheitsrat nach langwierigen Verhandlungen unter strikter Einhaltung der
Charta Sanktionen gegen ein bestimmtes Land beschließt und dass die USA und ihre
Verbündeten dann „zusätzliche“ einseitige Beschränkungen gegen denselben Staat
verhängen, die nicht vom Sicherheitsrat gebilligt wurden und nicht in seiner Resolution im
Rahmen des vereinbarten „Pakets“ enthalten sind. Ein weiteres eklatantes Beispiel in der
gleichen Reihe ist die soeben von Berlin, Paris und London durch ihre nationalen
Rechtsnormen verabschiedete Entscheidung, die im Oktober auslaufenden Restriktionen
gegen den Iran zu „verlängern“, die gemäß der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats
rechtlich beendet werden müssen. Mit anderen Worten: Die europäischen Länder und
Großbritannien erklären, dass der Beschluss des Sicherheitsrates abgelaufen ist, aber das
interessiert sie nicht, denn sie haben ihre eigenen „Regeln“.
Umso dringlicher ist die Überlegung, dass nach der Verabschiedung einer
Sanktionsresolution durch den Rat keines der UN-Mitglieder das Recht hat, diese zu
entwerten, indem es seine eigenen unrechtmäßigen Beschränkungen gegen dasselbe
Land verhängt.
Es ist auch wichtig, dass alle Sanktionsregelungen des Sicherheitsrates zeitlich begrenzt
sind, da ihr unbefristeter Charakter den Rat der Flexibilität beraubt, die Politik der
„sanktionierten Regierungen“ zu beeinflussen.
Das Thema der „humanitären Grenzen von Sanktionen“ erfordert ebenfalls
Aufmerksamkeit. Es wäre richtig, wenn alle künftigen Sanktionsprojekte, die dem
Sicherheitsrat vorgelegt werden, von Bewertungen ihrer Folgen für die Bürger durch die
humanitären Organisationen der Vereinten Nationen begleitet würden, anstatt von
demagogischen Beschwörungen der westlichen Kollegen, dass „die einfachen Menschen
nicht leiden werden“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Fakten sprechen von der tiefsten Krise in den internationalen Beziehungen und dem
mangelnden Wunsch und Willen des Westens, diese Krise zu überwinden.
Ich hoffe, dass es einen Ausweg aus dieser Situation gibt und dass dieser auch gefunden
wird. Zunächst einmal muss sich jeder der Verantwortung für das Schicksal unserer
Organisation und der Welt bewusst werden – und zwar in einem historischen Kontext und
nicht im Hinblick auf konjunkturelle Wahl- und Augenblicksentwicklungen bei den nächsten
nationalen Wahlen in diesem oder jenem Mitgliedstaat. Lassen Sie mich noch einmal
daran erinnern: Vor fast 80 Jahren haben sich die Staats- und Regierungschefs der Welt
mit der Unterzeichnung der UN-Charta darauf geeinigt, die souveräne Gleichheit aller
Staaten zu respektieren – großer und kleiner, reicher und armer, Monarchien und
Republiken. Mit anderen Worten: Schon damals erkannte die Menschheit die
Notwendigkeit einer gleichberechtigten, polyzentrischen Weltordnung als Garantie für die
Nachhaltigkeit und Sicherheit ihrer Entwicklung.
Deshalb geht es heute nicht darum, sich einer „regelbasierten Weltordnung“ zu
unterwerfen, sondern darum, die bei der Unterzeichnung und Ratifizierung der Charta
eingegangenen Verpflichtungen in ihrer Gesamtheit und in ihrer Wechselbeziehung zu
erfüllen.

  • Gelöschter Nutzer am 23.09.2023 um 20:20
Gelöschter Kommentar
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