myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Weimar: Corona-Maßnahmen an Schulen untersagt

Medienschlacht um Deutungshoheit

Das Familiengericht Weimar hat ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt: Es hat an zwei Schulen der Stadt zahlreiche Corona-Maßnahmen wegen Gefährdung für das Kindeswohl untersagt und gleichzeitig bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei. Auch die Aussagekraft von Corona-Tests wird im Urteil in Zweifel gezogen.

In den Leitmedien wird versucht, die Bedeutung des Urteils herunter zu spielen. Die  Reaktion ist weitgehend ablehnend. Einige große Medien berichten gar nicht, andere greifen die Unabhängigkeit des Gerichts an oder bezeichnen das Urteil als „fragwürdig“, wie etwa „Focus“ in diesem Artikel.

Es ist vermuten, dass die Bevölkerung durch die Leitmedien eher politisch und staatstragend über das Urteil unterrichtet wird. Deshalb veröffentliche ich hier die Pressemitteilung #2/21 des "Netzwerkes Kritscher Richter und Staatsanwälte (KRiStA). Die Aussagen des Netzwerkes zu dem Urteil sind sicherlich fundierter und auf Expertise gegründet. Ob die Kommentare aus den Redaktionen der Leitmedien auf derselben Expertise gründen, lasse ich mal offen..

Gericht ordnet Rückkehr zur Normalität an Schulen an –
Netzwerk KRiStA begrüßt „Paukenschlag von Weimar“ 

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) begrüßt die Entscheidung des Amtsgerichts Weimar zur Rückkehr zur Normalität an Schulen. Mit Beschluss vom 08.04.2021 (Aktenzeichen: 9 F 148/21) hatte das Gericht im Wege der einstweiligen Anordnung Lehrern, Schulleitungen und weiteren Vorgesetzten einer Regelschule und einer Grundschule untersagt, die Schüler zum Tragen von Masken, zum Einhalten von Mindestabständen und zur Teilnahme an Corona-Tests zu verpflichten. Weiter hatte es angeordnet, den Präsenzbetrieb an den betroffenen Schulen aufrechtzuerhalten.

Die Entscheidung erging auf Anregung von zwei Schülern im Alter von 8 und 14 Jahren. Es handelte sich um ein so genanntes Kinderschutzverfahren nach § 1666 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Vorschrift bietet Familiengerichten eine Handhabe, zur Abwendung einer Gefahr für das Kindeswohl von Amts wegen Maßnahmen gegen Dritte (wie eben Lehrer, Schulleitungen und Behörden) zu treffen. Die Entscheidung gilt nicht nur für die am Verfahren beteiligten Schüler, sondern für alle Schüler der betroffenen Schulen.

Das Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zwang zum Maskentragen, aber auch die anderen genannten Maßnahmen Schulkinder in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung schädigen könnten, ohne dass dem ein nennenswerter Nutzen gegenüberstehe, erläuterte KRiStA-Sprecher Oliver Nölken die Weimarer Entscheidung. Bemerkenswert sei, dass das Gericht sich zur Beurteilung des Nutzens der Maßnahmen auf drei Sachverständigengutachten von Professoren auf dem Gebiet der Medizin, Psychologie und Biologie gestützt und das gefundene Ergebnis dann sorgfältig gegen die Grundrechte der Kinder abgewogen habe.

„Die Weimarer Entscheidung ist nicht nur ein Paukenschlag in der Sache“, sagte Oliver Nölken. „Sie ist vor allem auch in ihrer Methodik Maßstab und Vorbild für Richterinnen und Richter in ganz Deutschland.“ Gerichte hätten den entscheidungserheblichen Sachverhalt zunächst sorgfältig zu ermitteln und erst dann zu bewerten.

Es reiche dazu nicht aus, sich ungeprüft und kritiklos auf amtliche Quellen zu verlassen. Vielmehr müsse ein Richter sich auch die Mühe machen, sich unbefangen mit abweichenden fachlichen Auffassungen auseinandersetzen. Dabei komme es nicht darauf an, die Person derer zu bewerten, die abweichende Ansichten äußerten, sondern das Gewicht ihrer Argumente zu wägen.

Nölken rief den Freistaat Thüringen und seine betroffenen Behörden und Schulen auf, die Gerichtsentscheidung zu befolgen. In einer ersten Stellungnahme hatte das Bildungsministerium in Erfurt die praktische Relevanz des Weimarer Beschlusses angezweifelt und zudem angekündigt, gegen die Entscheidung vor das Oberlandesgericht Jena ziehen zu wollen.

Bei sorgfältiger Prüfung der Rechtslage werde der Staatsregierung aber sicher auffallen, dass nach § 57 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) gar kein Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts gegeben sei. „In einem Rechtsstaat muss man Gerichtsentscheidungen auch dann respektieren, wenn sie einem nicht gefallen. Das gilt auch für die Thüringer Staatsregierung“, stellte KRiStA-Sprecher Oliver Nölken klar.

Weitere Beiträge zu den Themen

Corona-TestsZwangs-Tests an SchulenGefährdung KindeswohlMakenzwang an SchulenMindestabständePräsenzunterricht aufrecht erhaltenKindeswohlBildungsministerum ThüringenCorona-MaßnahmenCorona-RegelnAmtsgericht WeimarKosten-Nutzen-Relation

20 Kommentare

... Na dann Tschüss Martina, wenn du das Leben satt hast!!!

Verehrter Joachim Kerst,

Irgendetwas scheint mit Deinen Informationen nicht zu stimmen.

Fakt ist: Bei weniger als 10 Prozent aller Todesfälle in Deutschland werden derzeit vermittels PCR-Test Nukleinsäuren von SARS-CoV-2 und dessen Mutationen nachgewiesen. (Quelle: Norbert Häring)

Wie viele Menschen davon ursächlich an Covid-19 gestorben sind ist unklar. Autopsien, die Klarheit schaffen könnten, werden nicht vorgenommen.

Fakt ist auch: Ende des ersten Quartals 2021 lagen die Sterbefallzahlen bereits die siebente Woche in Folge unter dem Durchschnitt des Vergleichszeitraums der drei Vorjahre, wie aus den gerade veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts hervorgeht.

Wieso soll es rational sein, just zu diesem Zeitpunkt folgenden Text als Bundesgestz zu beschließen?

„Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“ (Quelle: Bundesgesundheitsministerium )

"Denken ohne Geländer" war das Lebensmotto von Hannah Arendt. "Denken ohne Geländer" ist auch der Titel eines Artikels auf RubIkon, der im Geiste Hanbnah Arendts die gegenwärtige politische und gesellschaftliche Lage analysiert. Sehr lesenswert. Der Artikel beginnt so:

Niemand vor oder nach ihr hat totalitäre Systeme so präzise und unvoreingenommen analysiert und zugleich so hautnah miterlebt. Wir verdanken ihr die Aufforderung zum Nachdenken: über Eigenverantwortung, Zivilcourage, Gleichschaltung, Kollektivschuld und Gehorsam. Nach eigener Aussage war sie nie „an Wirkung“ interessiert. Sie wollte einfach nur verstehen.

Dies ist auch der Grund, warum politische Ortsangaben wie „links“ oder „rechts“ in ihrem Denken und Werk nicht vorkommen. Denn zum Verstehen bedarf es des freien Geistes und Gedankens: ein „Denken ohne Geländer“, wie sie es nannte. Insbesondere wollte sie verstehen, warum Menschen in totalitärer Umgebung so handeln, wie sie handeln. Gerade in der heutigen Zeit, in der gewisse totalitäre Tendenzen ganz augenscheinlich hervortreten, hat sie nichts an Aktualität verloren.

»Wir diskutieren hier ALLE ein "Luxusproblem"«

Luxusproblem?

Es ist nicht möglich Menschenleben gegeneinander aufzurechnen. Aber wenn Menschen durch die Maßnahmen der Regierung - nicht durch ein Virus oder eine Krankheit! - ihre Existenz, ihre Hoffnungen und ihre Zukunft verlieren, ist es zynisch, menschenverachtend und ganz gewiss nicht solidarisch ihren Protest und ihre Kritik zu ignorieren und abzubügeln. Meine ich.

» Es droht eine Überlastung, sprich eine Triage!«

Schau Dir dieses Video an. Und schau Dir die nachstehenden drei Grafiken an (Zum Vergrößern anklicken). Und dann kommst Du, falls Du dies offen und vorurteilsfrei tust, zu folgendem Ergebnis:

Wenn Deine Befürchtung aus dem Zitat tatsächlich eintrifft, dann nicht wegen der Krankheit Covid-19, sondern weil seit Jahr und Tag in Deutschland Krankenhäuser geschlossen werden, Fehlanreize im Krankenhauswesen gesetzt wurden und sogar in der angeblich größten Krise seit dem zweiten Weltkrieg Intensivbetten abgebaut werden.

Die Entwicklung der Anzahl der belegten Intensivbetten ist flach wie ein Brett. Der Prozentanteil der belegten Betten steigt, weil Intensivbetten abgebaut wurden! Nicht weil Covid-19 die Zahlen nach oben treibt.

Die Anzahl der Krankenhäuser sinkt beständig. Selbst in dieser Krise werden Häuser geschlossen. Es ist nicht das Virus, es ist die Politik, die die Krise verursacht!

Was ist an dieser Grafik der Todeszahlen bedrohlich oder außergewöhnlich?

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite

Themen der Woche

Kulturschule MarburgSuchtpräventionBäume im HerbstStresemannstraße MarburgRichtsberg Schule MarburgHerbst in MarburgRichtsberg-Gesamtschule

Meistgelesene Beiträge