Versuch der Ausreise in Kampfgebiete wird strafbar
"Die Bundesregierung will nach einer dpa-Meldung vom 03.02.15 mit einer Gesetzesänderung die Ausreise aus Deutschland in Kampfgebiete wie Syrien und den Irak eindämmen. In Zukunft soll bereits die Reise oder der bloße Versuch einer Reise in solche Krisengebiete unter Strafe gestellt werden - vorausgesetzt sie dient dem Ziel, terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten."
Wenn ich das lese stellen sich mir doch eine Reihe von Fragen:
1. Was muss man sich unter dem Versuch einer Reise vorstellen?
2. Woran erkennt man, ob ein Ausreisewilliger terroristische Straftaten oder humanitäre Hilfe plant?
3. Was passiert mit Dschihadisten, die ein Ticket nach Saudi Arabien oder in die Türkei besitzen und von dort aus in die "Kampfgebiete einreisen?
4. Wie kann verhindert werden, dass ein Dschihadist von einem anderen europäischen Staat aus seine Reise antritt?
5. Wenn einem Dschihadisten die Ausreise aus Deutschland verweigert wird, wie kann dann verhindert werden, dass er trotzdem hier im Land Anschläge vorbereitet und ausführt?
6. Warum lässt man diese Typen nicht einfach ausreisen und verwehrt ihnen stattdessen die Einreise nach Deutschland oder in die EU?
7. Ist das ein rein deutsches Gesetz oder eines, das EU-weit greift ?
Noch ist es ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums als Umsetzung einer UN-Resolution aus dem vergangen September. Man darf gespannt sein, was das Kabinett am Mittwoch, den 04.02.15 beschließen wird.
> "Warum lässt man diese Typen nicht einfach ausreisen und verwehrt ihnen stattdessen die Einreise nach Deutschland oder in die EU?"
Das trifft natürlich diejenigen hart, die blauäugig in der Hoffnung auf die 77 Jungfrauen ausgereist sind und nun reumütig und traumatisiert vom Terror die Nase voll haben und einfach nur zurück wollen. Man ist da hin und her gerissen.