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Recht auf Rechtsprechung

Prozesskosten- und Beratungshilfe in vollem Umfang erhalten

Die Bundesregierung plant eine „Reform“ des Prozesskosten- und Beratungshilferechtes. Die Fraktion DIE LINKE im Kreistag will erreichen, dass der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf sich gegen diese Reform ausspricht.

Der zu diesem Zweck für die Mai-Sitzung des Kreistages formulierte Antrag „Prozesskosten und Beratungshilfe in vollem Umfang erhalten“ wurde in einen Dringlichkeitsantrag für die Sitzung am 22. März umgewandelt, da die Bundesregierung plant, das Gesetzesvorhaben bereits in den nächsten Sitzungswochen des Bundestages verabschieden zu lassen.

"Die Kreistagsabgeordneten sollen sich für eine Waffengleichheit vor Gericht und gegen die vorgesehenen Änderungen aussprechen. Die geplanten Eingriffe bei der Prozesskostenhilfe brechen einer Zweiklassenjustiz Bahn und müssen verhindert werden. Der Weg zu gerichtlichem Rechtsschutz ist ein hohes Verfassungsgut und darf nicht beschnitten werden. Alle Bürgerinnen und Bürger haben einen grundgesetzlich garantierten Zugang zum Recht. Dieser darf nicht von der Größe des Geldbeutels abhängen", erklärt Anna Hofmann, Fraktionsvorsitzende DIE LINKE im Kreistag Marburg-Biedenkopf. Hofmann weiter:

"Mit dem Ziel, 'Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen' zu verhindern und Kosten zu sparen, wollen einige Bundesländer und die Bundesregierung die Bedingungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe verschärfen. Unter anderem sollen die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller noch intensiver prüfen. Durch die Absenkung von Freibeträgen, die Verlängerung der Ratenzahlungsdauer und die Neuberechnung der PKH-Raten sollen die Antragsteller in stärkerem Maße zur Finanzierung der Prozesskosten herangezogen werden.

Die Koalition will den Zugang zur Prozesskostenhilfe erschweren und die Rechtsuchenden verstärkt an den Kosten beteiligen, behauptet aber dennoch, es werde keine einschneidende Veränderung bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe geben. Viele Betroffene werden künftig von einer Antragstellung absehen und ihnen widerfahrenes Unrecht einfach hinnehmen. Dies ist kein Ruhmesblatt für den Rechtsstaat. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sind zu kostbar, als dass sie Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich geopfert werden dürften.“

Den Antrag der Fraktion finden Sie auch hier.
Stellungnahme von Sabine Zimmermann (MdB DIE LINKE) zu diesem Thema
Waffengleichheit zum Schutz der Schwächeren, Stellungnahme von Jens Petermann (MdB DIE LINKE)

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ArmutKreistagAnwaltSozialgericheMarburg-BiedenkopfProzesskostenhilfeGerichtskostenReformRechtsstaatBeratungshilfeDIE LINKERechtsschutz

2 Kommentare

Interessant.

Man sollte vielleicht auch mal die Gesetze vereinfachen, damit sowas einfacher wird - und vielleicht sogar Oma Kasuppke alles so versteht, dass sie keinen Anwalt braucht.

> "In einem Land wie der guten und gerechten Bundesrepublik braucht man eigentlich sofort nach der Geburt eine richtig gute Rechtsschutzversicherung."

;)))))))))))

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