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NEUIGKEITEN ZUR WAHL:

Deutschland wird jetzt doch die Erklärung des G-20-Gipfels zu Syrien nachträglich unterzeichnen. Kennen deutsche Politiker nicht das Deutsche Grundgesetz?

(Zitat): Artikel 26

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

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24 Kommentare

Eingriffe in die innerstaatlichen Auseinandersetzungen in dieser Region sind vertane Liebesmüh'. Bekämpft man das eine Regime, gewinnt die jeweilige Opposition, Religionsgemeinschaft oder Volksgruppe Oberwasser und das Gemetzel geht unvermindert weiter.

Auch wenn einem das Leid der Menschen nahe geht, militärische Einmischung in religiös oder politisch fanatisierten Staaten, in denen der Begriff Rache noch einen hohen Stellenwert hat, bringen dort keinen dauerhaften Frieden. Man möge mich kreuzigen, aber oftmals hilft dort eben nur ein "starker Mann" an der Spitze.

Staaten, die helfen wollen, sollten ausschließlich auf die leider meist ebenfalls erfolglosen politischen Lösungen setzen und auf jeden Fall auf humanitäre Hilfe - und zwar für beide seiten!

> "Das ist eine ziemlich selektive Wahrnehmung mein lieber Andreas. Hier eine Pressemitteilung von Wolfgang Gehrcke (MdB DIE LINKE, außenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag) vom 10. Januar 2012:"

Auch reichlich spät.

> "Wären seitdem nach Syrien keine Waffen mehr geliefert worden, sähe die Lage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wesentlich weniger trostlos aus."

Dafür können aber die Amis und der Westen nichts, sondern die Gegenseite mit Russland, Iran und China. Der Westen unterstützt ja eher die sogenannten "Rebellen"...
Ausserdem hat das Regime schon ewig viel Militär - und die "Rebellen" schmuggeln notfalls alles mögliche rein (wie man sieht, selbst Giftgas, was an der türk. Grenze abgefangen wurde)...

> "wärend die beiden Jungs schon wieder vergnügt spielen."

Das trifft auf die Bürgerkriegsgruppen wohl kaum zu. Auf keinen Fall bei den ideologischen oder religiösen Fundamentalisten.

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