NEUIGKEITEN ZUR WAHL:
Deutschland wird jetzt doch die Erklärung des G-20-Gipfels zu Syrien nachträglich unterzeichnen. Kennen deutsche Politiker nicht das Deutsche Grundgesetz?
(Zitat): Artikel 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
KEIN KOMMENTAR!
Eingriffe in die innerstaatlichen Auseinandersetzungen in dieser Region sind vertane Liebesmüh'. Bekämpft man das eine Regime, gewinnt die jeweilige Opposition, Religionsgemeinschaft oder Volksgruppe Oberwasser und das Gemetzel geht unvermindert weiter.
Auch wenn einem das Leid der Menschen nahe geht, militärische Einmischung in religiös oder politisch fanatisierten Staaten, in denen der Begriff Rache noch einen hohen Stellenwert hat, bringen dort keinen dauerhaften Frieden. Man möge mich kreuzigen, aber oftmals hilft dort eben nur ein "starker Mann" an der Spitze.
Staaten, die helfen wollen, sollten ausschließlich auf die leider meist ebenfalls erfolglosen politischen Lösungen setzen und auf jeden Fall auf humanitäre Hilfe - und zwar für beide seiten!