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Millionen-Entschädigung für Steuerhinterzieher

Diese Meldung kam heute in den Nachrichten:

Während in Deutschland über den Ankauf weiterer Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher diskutiert wird, hat ein verurteilter Deutscher in Liechtenstein Schadenersatz in Millionenhöhe erstritten. Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss dem Kläger 7,3 Millionen Euro zahlen. Das fürstliche Landgericht in Liechtenstein habe Ende Januar ein entsprechendes Urteil gefällt, so ein Gerichtssprecher.

In dem Liechtensteiner Urteil heißt es, die damalige LGT-Treuhand AG habe den Kläger zu spät darüber informiert, dass seine Kundendaten und die von mehreren Hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. Nach Ansicht des Gerichts hatte es die LGT Treuhand versäumt, die Betroffenen unverzüglich über den Datenklau zu informieren. So konnten diese sich weder selbst beim deutschen Fiskus anzeigen und mit geringeren Geldstrafen davonkommen, noch von einer zeitweiligen Amnestie profitieren.

Der Kläger hatte mehr als 13 Millionen Euro Entschädigung gefordert. Das Gericht habe sich mit den 7,3 Millionen Euro an der Bewährungsauflage orientiert, die dem Kläger im deutschen Steuerstrafverfahren auferlegt worden war. Ersatz für die von ihm nachträglich entrichteten knapp 6,3 Millionen Euro Steuern steht ihm nach Ansicht der Richter dagegen nicht zu.

Weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen, sei das Urteil mit Spannung erwartet worden.

Das könnte einige erwischte,verurteilte und unverbesserliche Raser im Straßenverkehr auf die Idee bringen,es auch mal auf diese Tour zu versuchen, sie seien vor Radarfallen und Hinweise ,daß Straßenverkehrsgesetze für alle gelten, nicht rechtzeitig gewarnt worden.

Dazu fällt einem nichts mehr ein!!!

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9 Kommentare

So langsam kann man unser Rechtssystem nicht mehr verstehen.
Der Vergleich mit der nicht rechtzeitigen Warnung vor Radarfallen zeigt dies deutlich.

Weiterhin zahlt die Bundesregierung für gestohlene Daten. Normalerweise versteht man unter diesem Vorgehen das "Kaufen von Hehlerware". Ist das nicht strafbar?
Da kann sich der eine oder andere doch nicht des Eindrucks erwehren, dass hier das Recht verbogen wird, nur um es den eigenen Bedürfnissen anzupassen.

Diese neue Art der Kriminalität, Datenklau, um dies dann den Behörden anzubieten, sollte unterbunden werden.
Damit kann eine Regierung bestechlich werden.

Die Kommentare von AaN und KDH sind richtig, auch wenn es vielen schwer fällt, dies zu verstehen. Das Problem ist eine scheinbar immer größer werdende Diskrepanz zwischen dem "gefühlten" Recht des Volkes und dem geschriebenen Recht. Nicht viel anders geht es den Steuerhinterziehern: Sie werden im eigenen Lande strafrechtlich verfolgt und fühlen sich durch das andere rehabilitiert. Die feinen Unterschiede sind dabei für den Laien nur schwer erkennbar und einsehbar. Und so geht das Spielchen munter weiter.

Was das Beispiel mit den Rasern betrifft:
Da muss man dann vergleichen mit Rasern, die Radarfallenwarner gekauft haben, welche versagten und keine Fallen anzeigten und die Raser erwischt wurden - und die Käufer nun umtauschen oder gar Schadensersatz einklagen wollen. Da wird ja auch nicht wegen des Erwischtwerdens geklagt ;)

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