Marburger Landgrafenschloss – Barrierefreiheit lässt noch zu wünschen übrig
Das Landgrafenschloss ist zwar mit dem Pkw und dem städtischen Linienbus gut erreichbar, doch kaum am Ziel angekommen zeigt sich die Misere. Das gut erhaltene historische Kopfsteinpflaster macht ein Weiterkommen behinderter, aber auch älterer Menschen ohne fremde Hilfe vielfach unmöglich, da sich entsprechende bauliche Maßnahmen nur auf einen asphaltierten Gehweg entlang der östlichen Schlossmauer beschränken.
So gelangt man weder in den Schloss-Innenhof noch lässt sich das Schloss ohne Hilfe umrunden. Besonders beschwerlich ist die Erreichbarkeit des Restaurants ‘Bückings Garten‘, dessen Gastgarten zugleich einer der markantesten Aussichtspunkte Marburgs ist. Die Erreichbarkeit des Lokals ist für Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren nicht möglich. Die ins Mauerwerk eingelassene Haltestange hat sicher schon manchen Sturz auf das unregelmäßige, teilweise vom Brunnenwasser rutschige Kopfsteinpflaster verhindert. Das Hangeln entlang der Stange ist dennoch keine Lösung im Sinne des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen.
Dazu lässt sich der §4 wie folgt aus:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Vielleicht ist der oft angesprochene Aufzug doch die BESTE Lösung!
Karl-Heinz, haben wir uns am Sonntagnachmittag gegen 15.00 Uhr am Schloss gesehen? Ich wurde dort angesprochen, habe die Person leider nicht erkannt.
Gruß
Peter