myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Marburger Bürgermeister mussten früher für ein Minus in der Kasse haften ...

14.06.2015

Städtische Buchführung
Teil II

Bereits im Mittelalter legte man in Marburg an der Lahn größten Wert auf eine korrekte Buchführung bzw. Ein- und Ausgabenrechnung, teilweise schon mit dem einzelnen oder den Vorgängen zugeordneten Stellungnahmen.

HEUTE:

Bürgermeister haften persönlich für Fehlbeträge.

Im 16. Jahrhundert kann man in sehr vielen Marburger Jahresabschlüssen feststellen, dass die Bürgermeister die von ihnen veranlassten, nicht durch Einnahmen gedeckten, Mehrausgaben nicht ersetzt bekamen. Sie mussten diese aus eigener Tasche begleichen.

Beispiel:

Die Ein- und Ausgabenrechnung für den Zeitraum 1512 bis 1513 (siehe Foto) weisst einen Fehlbetrag aus.

Der Vermerk dazu in der Einnahme-/Ausgabenrechnung lautete:
Die Stadt bleibt dem Bürgermeister schuldig: 6 p. 8 s. 9,5 d.

Nur so ein Gedanke:

Sollte diese mittelalterliche Regelung, oder eine ähnliche, wieder eingeführt werden?

UPDATE - 14.06.2015 - ca.14:55 Uhr

In den darauf folgenden "Jahresabschlüssen" ist jedoch nicht ersichtlich, dass die Stadt ihre Schulden bei dem / den betroffenen Bürgermeister/-n jemals getilgt hat.

Deshalb die Schlußfolgerung:
Bürgermeister haften persönlich für Fehlbeträge.

  • Marktplatz Marburg im Wahlkampf - Juni 2015
  • Foto: KDH / WOHSCH / SDS Marburg
  • hochgeladen von Klaus Dieter Hotzenplotz
  • Bild 1 / 2
  • Stadt Marburg - Geschäftsjahr 1512 - 1513
  • Foto: KDH / WOHSCH / SDS Marburg
  • hochgeladen von Klaus Dieter Hotzenplotz
  • Bild 2 / 2

Weitere Beiträge zu den Themen

BürgermeisterCDUBilanzRentmeisterGrüneVermischtes -überregional-OberbürgermeisterWahlStadtkasseMittelalterSPDSchuldenHaftung

5 Kommentare

Ich bin auch für eine Offenlegung der Jahresbilanz.
Wieviel müsste ein Bürgermeister verdienen,um ein Minus aus eigener Tasche zu bezahlen?

"Die Stadt bleibt dem Bürgermeister schuldig" (nicht "den") heißt es im Text. Und wenn ich mein Deutsch nicht ganz verlernt habe bedeutet das, dass die Stadt dem Bürgermeister Geld schuldet - und nicht umgekehrt! ("Der Bürgermeister bleibt der Stadt schuldig...)

LH:
Vielen Dank für den Hinweis auf den Tippfehler "den" anstatt "dem". Werde ich sofort umänderen.

Im Mittelalter wurde/-n der / die nicht armen Bürgermeister immer nur für einen sehr kurzen Zeitraum bestimmt.
Es ist richtig: Da steht "Die Stadt bleibt dem Bürgermeister schuldig: 6 p. 8 s. 9,5 d." und nicht umgekehrt.
In den darauf folgenden "Jahresabschlüssen" ist jedoch nicht ersichtlich, dass die Stadt ihre Schulden bei dem / den betroffenen Bürgermeister/-n jemals getilgt hat.
Deshalb die Schlußfolgerung:
Bürgermeister haften persönlich für Fehlbeträge.

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite

Themen der Woche

Kulturschule MarburgSuchtpräventionBäume im HerbstStresemannstraße MarburgRichtsberg Schule MarburgHerbst in MarburgRichtsberg-Gesamtschule