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Marburger Bürgermeister mussten früher für ein Minus in der Kasse haften ...

14.06.2015

Städtische Buchführung
Teil II

Bereits im Mittelalter legte man in Marburg an der Lahn größten Wert auf eine korrekte Buchführung bzw. Ein- und Ausgabenrechnung, teilweise schon mit dem einzelnen oder den Vorgängen zugeordneten Stellungnahmen.

HEUTE:

Bürgermeister haften persönlich für Fehlbeträge.

Im 16. Jahrhundert kann man in sehr vielen Marburger Jahresabschlüssen feststellen, dass die Bürgermeister die von ihnen veranlassten, nicht durch Einnahmen gedeckten, Mehrausgaben nicht ersetzt bekamen. Sie mussten diese aus eigener Tasche begleichen.

Beispiel:

Die Ein- und Ausgabenrechnung für den Zeitraum 1512 bis 1513 (siehe Foto) weisst einen Fehlbetrag aus.

Der Vermerk dazu in der Einnahme-/Ausgabenrechnung lautete:
Die Stadt bleibt dem Bürgermeister schuldig: 6 p. 8 s. 9,5 d.

Nur so ein Gedanke:

Sollte diese mittelalterliche Regelung, oder eine ähnliche, wieder eingeführt werden?

UPDATE - 14.06.2015 - ca.14:55 Uhr

In den darauf folgenden "Jahresabschlüssen" ist jedoch nicht ersichtlich, dass die Stadt ihre Schulden bei dem / den betroffenen Bürgermeister/-n jemals getilgt hat.

Deshalb die Schlußfolgerung:
Bürgermeister haften persönlich für Fehlbeträge.

  • Marktplatz Marburg im Wahlkampf - Juni 2015
  • Foto: KDH / WOHSCH / SDS Marburg
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  • Bild 1 / 2
  • Stadt Marburg - Geschäftsjahr 1512 - 1513
  • Foto: KDH / WOHSCH / SDS Marburg
  • hochgeladen von Klaus Dieter Hotzenplotz
  • Bild 2 / 2

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5 Kommentare

Ich bin auch für eine Offenlegung der Jahresbilanz.
Wieviel müsste ein Bürgermeister verdienen,um ein Minus aus eigener Tasche zu bezahlen?

"Die Stadt bleibt dem Bürgermeister schuldig" (nicht "den") heißt es im Text. Und wenn ich mein Deutsch nicht ganz verlernt habe bedeutet das, dass die Stadt dem Bürgermeister Geld schuldet - und nicht umgekehrt! ("Der Bürgermeister bleibt der Stadt schuldig...)

LH:
Vielen Dank für den Hinweis auf den Tippfehler "den" anstatt "dem". Werde ich sofort umänderen.

Im Mittelalter wurde/-n der / die nicht armen Bürgermeister immer nur für einen sehr kurzen Zeitraum bestimmt.
Es ist richtig: Da steht "Die Stadt bleibt dem Bürgermeister schuldig: 6 p. 8 s. 9,5 d." und nicht umgekehrt.
In den darauf folgenden "Jahresabschlüssen" ist jedoch nicht ersichtlich, dass die Stadt ihre Schulden bei dem / den betroffenen Bürgermeister/-n jemals getilgt hat.
Deshalb die Schlußfolgerung:
Bürgermeister haften persönlich für Fehlbeträge.

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