Hartz IV: Kabinett beschließt minimale Erhöhung
Die minimale Erhöhung der Regelsätze, die von den Sozialverbänden, Gewerkschaften, Grünen und Linken als viel zu gering bezeichnet wird, muss jetzt noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die Kritiker fordern eine wesentlich höhere Anhebung der ALG II-Sätze sowie eine grundlegend Reform des Systems. Auch die FDP fordert eine Reform von Hartz IV. Eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze würde Sozialleistungsempfängern den Einstieg in ein selbstbestimmtes Leben erleichtern, so die Partei.
ALG II-Erhöhung um 7 Euro tritt 2021 in Kraft
Der Eckelregelsatz soll im Jahr 2021 von 432 Euro auf 439 Euro steigen. Wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist, profitieren Kinder und Jugendliche vor diesem Hintergrund scheinbar mehr von der geplanten Erhöhung:
Mehr Details zu den Erhöhungen und ihrer Berechnung
Der tatsächliche Betrag der Erhöhung wird noch auf Basis der Ergebnisse der Preis- und Lohnentwicklung ergänzt, die vermutlich Ende des Monats vorliegen, so die Bundesregierung.
Keine Lösung für zunehmende Altersarmut
Der Sozialverband Deutschland gab anlässlich der Erhöhung der ALG II-Sätze und angesichts des massiven Anstiegs von Senioren mit Grundsicherung außerdem zu bedenken, dass immer mehr Senioren zusätzlich zu ihrer Altersrente Grundsicherung beziehen, nachdem sie vorher mit Hartz IV aufstocken mussten. Hier bestehe im Zuge einer Reformierung von Hartz IV ebenfalls dringend Handlungsbedarf.
Bewertungen:
Stellungnahme DGB ausführlich hier.
Stellungnahme Vorsitzende DIE LINKE Katja Kipping
Der Paritätische Gesamtverband
Deutsches Kinderhilfswerk: Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche grundlegend reformieren
Adolf Bauer (Sozialverband Deutschland): „Grundsicherung ist zu niedrig bemessen“
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel
DGB/Simone M. Neumann
"Wir brauchen eine Kehrtwende"
DGB-Vorstand Anja Piel zur Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze
„Wenn die Regelsätze so kommen wie jetzt geplant, zementieren sie Armut. Sie bedeuten bei fast allen Haushaltskonstellationen ein Leistungsniveau unterhalb der Armutsgrenze. Das ist vollkommen inakzeptabel. Bundestag und Bundesrat müssen deutliche Verbesserungen bewirken.
Das Grundübel bei der Ermittlung der Regelsätze ist: Das Wenige, was die ärmsten 15 Prozent der Single-Haushalte ausgeben können, wird mit dem Existenzminimum gleichgesetzt. Wir brauchen eine Kehrtwende und ein ganz neues Berechnungsverfahren anhand von qualitativen Kriterien, die sicherstellen, dass für jeden Menschen eine akzeptable Versorgung und soziale Teilhabe möglich ist.
Es ist erschreckend, mit welcher Akribie die Regelsätze kleingerechnet werden sollen. Das Arbeitsministerium macht sich sogar die Mühe, beim Ersatz der statisch erfassten Ausgaben für Alkohol durch Mineralwasser die Spirituosen vorab herauszurechnen, da sie nicht der Flüssigkeitsaufnahme dienten. Damit werden die vorgesehenen Kosten für Mineralwasser weiter kleingerechnet. Ein solch entschlossenes Vorgehen wäre umgekehrt bei der Frage wünschenswert, was ein Mensch im reichen Deutschland mindestens zum Leben braucht.“
Hartz IV Ist letztlich auch kein Arbeits-Einkommen, welches von einer Arbeitsleistung erwirtschaftet wurde! Es dient lediglich unterstützend dem Übergang in eine neue ARBEIT! Man will doch keinen dauerhaften Zustände erreichen, mit dem es sich gut Leben lässt! Wer will dann noch arbeiten, etwa unsere Politiker (die sind doch selbst vom Steuergeld abhängig)???
Hier werden letztlich überall nur alle Steuerzahler belastet!
Einfach mal nachdenken!