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Einkommen und Vermögen, Armut und Reichtum...

....Die häufigsten Fragen auf den Punkt beantwortet

Die Hans-Böckler Stiftung unterbreitet der Öffentlichkeit ein neues online-Angebot rund um die Themen Einkommen, Vermögen, Armut und Reichtum.

Öffnet sich die soziale Schere in Deutschland oder nicht? Das ist auch unter Fachleuten nicht unumstritten. Wo gibt es überhaupt aussagekräftige Zahlen zur Ungleichheit, wo fehlen sie und warum? Was kann man auf der Basis der vorliegenden Daten über die Entwicklung von Ungleichheit sagen? Stärkt oder schwächt Ungleichheit das Wirtschaftswachstum? Wohin geht der Trend angesichts von Flüchtlingszuwanderung auf der einen und Mindestlohn auf der anderen Seite? Und was sollten Politik und Wirtschaft tun? Die häufigsten Fragen rund um Einkommen, Vermögen, Armut und Reichtum beantworten die „FAQs Ungleichheit“, ein neues Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.

Für die Antworten haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Stiftung die relevanten Quellen zusammengefasst. Sie sind auch für Laien verständlich, und sie beschränken sich auf eine Seite – inklusive einer zentralen Grafik, deren Daten heruntergeladen werden können. Das neue Angebot findet sich im Verteilungsmonitor des WSI der Hans-Böckler-Stiftung.

Diese Fragen werden beantwortet:
Soziale Ungleichheit: Fragen und Antworten

Zunahme der Ungleichheit?
Ungleichheit der Vermögen?
Gleich oder ungleich?
Bremse oder Motor?
Richtige Wahrnehmung?
Bessere Daten?
Was heißt "arm"?
Mindestlohn, Zuwanderung: Auswirkungen?
Strategien gegen Ungleichheit?

Weitere Informationen:
Verteilungsmonitor des WSI der Hans-Böckler-Stiftung: Häufige Fragen und Antworten

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18 Kommentare

Erklären musst Du etwas, nämlich wieso es sich um von Dir so genannte Scheinargumente handelt.

Lesen allein genügt nicht, Hans-Joachim Zeller, man muss sich auch um das Verstehen bemühen. Die Verfassung des Freistaates Bayern verbindet nicht die Erbschaftssteuer mit der Vermögenssteuer allgemein. Sie betrachtet lediglich Vermögen, die durch Erbschaft zustande kommen. Was Anderes steht in der zitierten Passage nicht drin.

Falls Du es überlesen haben solltest, was ich schon mehrfach geschrieben habe, hier nun für Dich nochmals: Vermögen werden bereits bei ihrem Entstehen besteuert. Eine Doppelbesteuerung zugunsten fast schon gewerbsmäßiger Absahner halte ich für anmaßend.

Vielleicht hilft es ja, den gesamten Artikel 123 der bayerischen Verfassung mal zu zitieren:

(1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.
(2) Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen.
(3) Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. Sie ist nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu staffeln.

Da steht erstens drin, dass "Alle" zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben heranzuziehen sind, und zwar im Verhältnis der Einkommen und Vermögen. Das heißt auf deutsch: Wer viel Einkommen erzielt und wer ein großes Vermögen hat, der ist zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben wesentlich stärker heranzuziehen, als jemand der ein geringes Einkommen oder ein kleines - oder gar kein - Vermögen hat.

Dein Argument "Vermögen werden bereits bei ihrem Entstehen besteuert" ist wiederum ein Scheinargument. Mit demselben Recht kann ich fordern, da mein Einkommen ja der Einkommenssteur unterliegt und somit schon einmal besteuert wurde entziehe ich mich den diversen Verbrauchssteuern.

Zumal die Faktoren "Arbeit" und "Kapital" sehr unterschiedlich besteuert werden. Gäbe es einen deutlich höheren Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer und würde dieser deutlich höhere Spitzenstersatz auch auf Kapitalerträge angewandt, kann ja darüber diskutiert werden, ob eine Vermögenssteuer notwendig ist.

An irgendeiner Form des "Lastenausgleichs" für große und größte Vermögen geht allerdings kein Weg vorbei. Wir haben lediglich die Wahl, ob geordnet, oder nicht geordnet in Form eines XXL-Crashs. Jede Wette.

Was die bayerische Verfassung da fordert, ist doch im Wesentlichen realisiert:

(1) Wir werden alle unter Berücksichtigung unseres Einkommens zu den öffentlichen Lasten unterschiedlich herangezogen. Wer ein ganz geringes Einkommen hat, zahlt gar nichts an Einkommensteuern. Wer mehr hat, zahlt mehr, bis hin zu denen, die ein Spitzeneinkommen haben und deshalb auch dem Spitzensteuersatz unterliegen. Unser Vermögen wird bei seinem Entstehen laufend besteuert; die Ergebnisse fließen in den jährlichen Steuerbescheid ein. Das wissen nur diejenigen nicht, die kein Vermögen aufbauen wollen oder können.

(2) Wer Besitz erwirbt, hat oder verkauft, bezahlt darauf Steuern. Das beginnt mit der Grunderwerbssteuer und geht weiter mit der jährlichen Grundsteuer. Allerdings sind die staatlichen Steuersätze in diesem Bereich nicht sehr verändert worden, im Gegensatz zu den entsprechenden kommunalen Steuern, die in verschiedenen Gemeinden sehr unterschiedlich ausfallen können. Die Verbrauchssteuern (s. MWSt) haben sich im Gegensatz dazu mehrfach verändert, mit aufsteigender Tendenz.

(3) Es ist übrigens nicht richtig, zu behaupten, es gäbe in Deutschland keine Erbschaftssteuer. Ihre Höhe richtet sich nach dem Wert der Erbschaft und nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben, so es denn besteht.

Da wir schon von Scheinargumenten sprechen, mache ich Dich darauf aufmerksam, dass es sich bei Einkommensteuern und Verbrauchsteuern um unterschiedliche Steuerarten handelt, die miteinander nichts zu tun haben! Wenn ich MWSt bezahlen muss, zahle ich eine Abgabe auf einen Erwerb. Der hat mit meinem Einkommen nichts zu tun. Wohl aber hat mein Vermögen mit meinem Einkommen etwas zu tun, denn aus ihm baue ich mir dies Vermögen auf (es sei denn, ich habe geerbt, etwas geschenkt bekommen [beides wäre ggf. zu versteuern s.o.] oder ich habe etwas gewonnen [Gewinne unterliegen nicht der Steuer]).

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