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Der Paritätische und Hartz IV: Regelleistungen viel zu niedrig

Immer wieder wird in Kommentaren zu meinen Beiträgen der Vorwurf erhoben, ich zeichne ein einseitiges, verzerrtes Bild von der Lebenswirklichkeit in Deutschland. Deshalb werde ich in loser Reihenfolge Stellungnahmen von großen und kleinen Organisationen, die parteipolitisch nicht gebunden sind, zur Lebenswirklichkeit in unserem Land im O-Ton vorlegen.

Heute: Der Paritätische Wohlfahrtsverband

Der Paritätische ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der BRD. Er ist Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Mit seinen 15 Landesverbänden und mehr als 280 Kreisgeschäftsstellen unterstützt der Paritätische die Arbeit seiner Mitglieder.

Er repräsentiert und fördert seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung und ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen. Durch verbandseigene Institutionen trägt er bei zur Erhaltung, Zusammenarbeit und Neugründung von Organisationen und Einrichtungen der Sozialarbeit.

Der Paritätische: Hartz-IV-Regelsatz auf 520 Euro anheben!

Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände bewerten die aktuelle Bemessung der Regelbedarfe im SGB II nach wie vor als nicht ausreichend. Die Wohlfahrtsverbände fordern dringend, eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelbedarfe vorzunehmen.

Dies hat im Wege einer Neubemessung zu erfolgen, bei der insbesondere die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen auf anderem, sachgerechterem Wege ermittelt werden. Zudem ist ein umgangsbedingter Mehrbedarf zur Existenzsicherung von Kindern einzuführen, die sich in den Haushalten ihrer getrennt lebenden Eltern aufhalten. Verdeckt Arme – also an sich Leistungsberechtigte, die aber keinen Antrag auf Sozialleistungen gestellt haben – sind aus der Berechnung auszunehmen.

Das soziokulturelle Existenzminimum muss bedarfsgerecht abgesichert werden. Die notwendigen finanziellen Mittel müssen bereitgestellt werden. (BAGFW - Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; 4.11.2016; Quelle: Website)

Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden.

Der Paritätische hat in seiner beigefügten Regelsatzexpertise im Detail dargelegt, wie sich die Forderung zusammensetzt.

Die Forderungen des Paritätischen lauten zusammengefasst:
• eine Erhöhung des Regelsatzes für Erwachsene um 28,7 Prozent auf 520 Euro vorzunehmen,
• mangels einer statistischen verlässlichen Grundlage, die Regelsätze für Minderjährige ebenfalls um 29 Prozent anzuheben,
• umgehend eine Kommission einzurichten, die die Ergebnisse des Statistikmodells unter dem Aspekt der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums anhand eines Warenkorbes überprüft,
• umgehend eine Kommission einzurichten, die ein Ermittlungsverfahren für das soziokulturelle Existenzminimum für Minderjährige erarbeitet,
• die Stromkosten als Bestandteil der Kosten der Unterkunft in voller Höhe zu übernehmen,
• einen Rechtsanspruch auf einmalige und atypische Leistungen einzuführen und
• ein Konzept vorzulegen, wie dem zum Teil sehr unterschiedlichen Mobilitätsbedarf in Stadt und Land Rechnung getragen werden kann.

Die Forderungen haben auch Eingang in die Paritätische Stellungnahme zum Entwurf eines Regelbedarfsermittlungsgesetzes 2017 gefunden (Paritätischer kritisiert Regelbedarfsermittlung und legt eigene Berechnung vor: 520 Euro gefordert; 20.9.2016; Quelle: Website).

Die Stellungnahme hier nachlesen
Expertise Regelsätze hier anschauen

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12 Kommentare

> "Ob die 4,71 Euro täglich reichen um ausreichen Nahrung zu bekommen kann ich nicht beurteilen, aber es erscheint mir doch ein bisschen wenig."

Wenn es nur ums Überleben geht, würds wohl reichen... aber eine gesunde Ernährung dürfte damit nicht möglich sein bei den hohen Preisen für unbelastete, gute Nahrung... das kann sich ja schon Otto Normal nicht leisten...

Mit dem Betrag von 4,71 Euro täglich kann man sich eigentlich nur mit preiswerten Konserven ernähren.

Ökofleisch und Obst und Gemüse aus ökologischem Anbau werden auf der Speisekarte von Hartz IV Empfängern nur selten, oder überhaupt nicht zu finden sein!

Diese Lebensmittel bleiben nur den gut betuchten Individualisten vorbehalten.

> "Ökofleisch und Obst und Gemüse aus ökologischem Anbau werden auf der Speisekarte von Hartz IV Empfängern nur selten, oder überhaupt nicht zu finden sein! Diese Lebensmittel bleiben nur den gut betuchten Individualisten vorbehalten."

Tja, und diese Betuchten und ihre Parteien/Politiker werfen den Armen dann vor, sich ungesund zu ernähren/verhalten...

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