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Damit Einkaufen im Ausland noch mehr Spaß macht...

  • Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008
  • Foto: (c) Gerd Altmann / www.pixelio.de
  • hochgeladen von Klaus Dieter Hotzenplotz

13.11.2008

Damit Einkaufen im Ausland noch mehr Spaß macht...

Der Deutsche Zoll informiert

Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008

Die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Ländern einführen darf, werden neu festgesetzt.

So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro. Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn), beträgt die Freimenge zukünftig 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahre wird die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf 175 Euro festgesetzt.

Die Mengen an Tabakwaren und Spirituosen, die ein Reisender unabhängig von den oben genannten Wertgrenzen einfuhrabgabenfrei einführen darf, bleiben unverändert. Zusätzlich dürfen zukünftig noch 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.

Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können (Pauschalierung), wird von 350 Euro auf 700 Euro erhöht. Die Abgabesätze wurden ebenfalls angepasst und können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Die gesamte Information sowie eine Übersicht in Tabellenform finden Sie hier:
http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_best_reiseverk...

Postverkehr
Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen erhöht

Rechtzeitig vor Weihnachten wird ab dem 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.

Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.

Diese Information ist zu finden unter:
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/f0_sonst...

Die Broschüre Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll
als sehr informative PDF-Datei finden Sie hier:
http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichu...

Weitere Informationen über Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln finden Sie hier:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverke...

Bildnachweis:
Gerd Altmann / www.pixelio.de
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