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Dumm gelaufen...

09.11.2008

Anonymverfügung

Österreichurlauber sowie alle Benutzer von österreichischen Straßen bekommen ab und zu mal ungewollte Post von einer Österreichischen Behörde.

Nicht schlecht schaute mein alter Freund und Österreichfan Victor Müller-Lüdenscheid, als er letzte Woche Post aus Österreich in seinem Briefkasten vorfand. Es handelte sich um einen amtlichen Brief mit dem Betreff Anonymverfügung. Mit dem Betreff konnte er nichts anfangen, da dieser ihm vollkommen fremd war. Aber er fand heraus: Hinter diesem geheimnisvollen Namen versteckt sich ein österreichischer Bußgeldbescheid.

Die Offizielle Begriffserklärung für dieAnonymverfügung lautet:

Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe . , die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde . annimmt, dass diese den Verwaltungsübertreter oder die Verwaltungsübertreterin kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzer oder Zulassungsbesitzerin eines Pkw).

Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch
* ein Organ . der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
* eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel . zulässig. Wird der Strafbetrag binnen vier Wochen bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos, ansonsten leitet die Behörde . ein ordentliches Verfahren . ein.

Hinweis: Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

und ist nachzulesen unter http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991008...

Die Rechtsgrundlage für die Anonymverfügung finden Sie im Verwaltungsstrafgesetz in § 40a.
http://209.85.135.104/search?q=cache:WZCLWYZVCTkJ:...

Weitere Links für bereits betroffene oder interessierte Leser:

ARBÖ
Auto-, Motor- und Radfahrerbund - Bundesorganisation
http://www.arboe.at/2269.html

Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymverf%C3%BCgung

ADAC
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/V...

Bildnachsweis:
Michael Hirschka / www.pixelio.de
.

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5 Kommentare

... ach ja, da gibt es auch noch die Lenkererhebung!

Das Hauptanwendungsgebiet der Lenkererhebung sind Verletzungen der österreichischen Straßenverkehrsordnung. Die Behörde führt diese entweder durch, weil das vorgeworfene Delikt für eine Anonymverfügung zu schwerwiegend ist oder weil eine solche nicht bezahlt wurde.....

Die österreicher haben auch was gegen drachen - garantiert !
Löschpflichtst(r)euer oder so.

Bei meinem Urlaub in den Stubaier Alpen habe ich doch auch was schönes fotografiert, werde ich gleich mal einstellen unter: BESITZSTÖRUNGSKLAGE http://www.myheimat.de/marburg/beitrag/59389/besit...

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