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Lübecker Impressionen: Die Stiftshöfe

  • Der Rosengang in der Straße "Rosengarten", abgeschirmt von jeglichem Straßenlärm, zählt zu den schönsten der alten Hansestadt.
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Zu den bemerkenswerten sozialen Einrichtungen der Stadt gehören die vielen Stiftshöfe, Armen- und Elendshäuser, von denen es Ende des 19. Jahrhunderts noch 170 gab. Jede dieser Einrichtungen setzte ein Zeichen der Hilfe, denn sie alle wurden aus den Stiftungen wohlhabender Bürger finanziert. Der Füchtings- und der Glandorpshof, beide in der Glockengießerstraße, der Hasenhof in der Dr.-Julius-Leber-Straße sowie der Vor-Höveln-Gang in der Wahmstraße sind überzeugende Beispiele frühen sozialen Engagements. Hanseatischer Kaufmannsgeist und wirksame Unterstützung waren in Lübeck in beeindruckender Weise verbunden.
Im Gegensatz zu den Wohngängen sind die Stiftshöfe viel größer und weisen eine großzügigere Bebauung auf, denn sie dienten meist der Unterbringung der Kaufmannswitwen.
In der Schlumacherstraße befindet sich Dornes Hof, ein sanierter Stiftshof von 1458, und in der Straße Rosengarten ist der Rosengang von 1387 erhalten. Zu den schönsten Stiftshöfen zählen der Glandorpshof, 1609 vom Ratsherrn Glandorp gestiftet, und der Füchtingshof, 1639 erbaut aus der Stiftung des Ratsherrn Füchting.

Lübecks prächtigster und größter Stiftungshof ist der Füchtingshof: Ratsherr Johann Füchting stiftete diesen Hof. Als erfolgreicher Kaufmann und Ratsherr der "Kaiserlich Freien Reichsstadt Lübeck" war er durch den Handel während des Dreißigjährigen Krieges immens reich geworden. Die geräumige Hofanlage erhielt 1798 eine erweiterte Bebauung, 1898 wurde die Fassade erneuert, und 1975 bis 1977 wurde das Innere der Gebäude ausgebaut. Der gartenartige Innenhof mit den zwei- und dreigeschossigen Hausreihen bietet mitten im Stadtzentrum eine Welt für sich.

Lübecks ansehnlichster Stiftungshof ist der Glandorpshof, 1609 gestiftet, 1612 errichtet: Fachwerk-Erker gliedern die Häuserzeilen, an die sich ein Garten anschließt. Das Vorderhaus aus der Gründungszeit, ein langes Traufenhaus, trägt über dem Durchgang die Stifterinschrift, und über dem Traufenhausflügel befindet sich im Hof das Wappen von 1609. Von 1872 bis 1884 wurde die Anlage teilweise erneuert und von 1975 bis 1977 zu Wohnzwecken durchgebaut. Vom Haupthaus führt der Glandorpsgang zu einer eingeschossigen Häuserzeile, den früheren Armenwohnungen. Dieser Komplex wurde in den 1970er Jahren saniert.

Dornes Hof wurde 1458 als Stiftung für Arme gegründet. Aus dieser Zeit stammt das Vorderhaus, das einzige erhaltene gotische Traufenhaus in der Stadt. Die ursprünglichen Hofflügel wurden 1877 und 1956 abgebrochen. 1974/75 entstanden die Altenwohnungen.

  • Der Rosengang in der Straße "Rosengarten", abgeschirmt von jeglichem Straßenlärm, zählt zu den schönsten der alten Hansestadt.
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  • Erläuterungen zum Rosengang Nr.8 im Rosengarten: AD 1387, 13 Gangbuden, um 1750 aufgestockt, 1987 saniert
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  • Der Rosengang, Durchgang zu einer "anderen Welt der Hansestadt"
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  • Der Rosengang von 1387, um 1750 aufgestockt, 1987 saniert
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  • In der Glockengießerstraße fällt das Sandsteinportal (am zweiten Gebäude links) des Füchtingshofs sofort auf.
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  • Glockengießerstraße: Durch das Sandsteinportal (in der Mittagszeit verschlossen, ebenso in den Nachtstunden) geht es zum Füchtingshof.
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  • Füchtingshof: Durch das Sandsteinportal wird der geräumige Hof mit der 1798 erweiterten Bebauung erreicht.
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  • Füchtingshof: Die Stiftung des Kaufmanns und Ratsherrn Johann Füchting besteht seit 1639 unverändert fort.
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  • In der Glockengießerstraße befindet sich der Glandorpshof, Backsteinbau (rechte Straßenseite).
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  • In Lübeck eine versteckte Welt - der Glandorpshof in der Glockengießerstraße
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  • Glandorpshof in der Glockengießerstraße - eine Stiftung des Ratsherrn Johann Glandorp
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  • In der Schlumacherstraße führt der Rundgang zur Stiftung "Dornes Hof".
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  • Dornes Hof in der Schlumacherstraße, gestiftet 1458, einziges gotisches Traufenhaus der Hansestadt.
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  • Der Durchgang zu Dornes Hof in der Schlumacherstraße
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  • Dornes Hof, Altenwohnungen aus den Jahren 1974/75
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