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Krokodilstränen im Rat

In der Ratssitzung vom 14.April.2010 war das Thema Ratsverkleinerung ein heiß diskutierter Tagesordnungs-punkt.
Wie erwartet hatten die kleineren Parteien nichts dagegen einzuwenden. Der Ratsherr Nispel (FDP) brachte in seiner Rede die Sache auf den Punkt. " Wenn wir den Bürgern Einsparungen zumuten , müssen wir mit einem guten Beispiel vorangehen!" Aus diesem Satz spricht Altersweisheit und politisches Gespür.

Wenn denn nun ein Fraktionssprecher behauptet , daß Einsparungen im Jahr von ca.10.000€ bis 14.000€ nichts bringen würden , muß er sich fragen lassen , warum zu den Überlegungen zu dem Etat einige weitaus geringerere Beträge als Einsparerfolg gefeiert werden? Merkt er denn nicht , daß dieses nicht zusammenpaßt? Schließlich viele kleinere Beträge ergeben auch eine stattliche Summe.
Beide Fraktionsprecher betonten , daß wenn der Rat verkleinert würde , ihre Fraktionen nicht mehr genügend Präsent und Vielfalt für die Bürger bieten würden. Was machen die Herrschaften , wenn bei der nächsten Kommunalwahl ihre Fraktionen zusammengeschlagen werden , auf sagen wir mal jeweils 10 Ratssitze? Dann können sie nicht mehr in jedem Ortsteil mit einem Ratsmitglied vertreten sein. Diese Argumentation ist scheinheilig und nicht stichhaltig. Es wird immer gern übersehen , daß es auf die Präsens der Ratsmitglieder bei den Bürgern und ihre politische Leistung ankommt. Außerdem haben einige Ratsmitglieder anscheinend vergessen , daß sie Bürgervertreter sind und im Auftrag der Bürger handeln ! Bestes Beispiel die Behandlung des Bürgerbegehrens , was von einem Teil des Ratsmitglieder wohl eher als "Majestätsbeleidigung" angesehen wurde.
Im Übrigen leidet die Demokratie nicht darunter , wenn weniger Bürgervertreter im Rat vertreten sind , sofern tatsächlich alle Bevölkerungsgruppen vertreten sind.

Einen wichtigen Punkt haben beide Fraktionsvorsitzenden ausgelassen."Die Pfründesicherung!"
Die Fraktionen finanzieren sich aus den Geldern , die den Ratsmitgliedern als Entschädigung gezahlt werden. So fließen den Mitgliedern der beiden großen Fraktionen im Jahr aus den Grundentschädigungen , Sitzungsgeldern , Funktionszuschlägen und Aufsichtsratsposten in den städtischen Betrieben Beträge zwischen 40.000€ und 50.000€ zu. (siehe Ortsrechtssammlung der Stadt Lehrte) .
Aus dieser Sicht sollte man die Ablehnung der Ratsverkleinerung auch mal betrachten. Bloß unsere Ratspolitiker bringen nicht den Mut auf , die volle Wahrheit zu sagen. Schließlich sind sie dem Bürger volle Rechenschaft schuldig , was aber aus eigennützigen Gründen gerne unterlassen wird.

Da nun die Stadt Lehrte die "Ehrenamtskarte" für Bürger , die mit viel Engagement und großem Zeitaufwand für ihre Mitbürger eintreten ,eingeführt hat , schlage ich vor , unsere Ratsmitglieder ebenfalls mit einer "Golden Ehrenamtskarte" auszustatten und die Gelder zu kürzen. Schließlich sind sie angetreten um den Bürgern zu dienen ("Ich bin der erste Diener meines Staates"-Friedrich II König von Preußen) und nicht des Geldes wegen. Obgleich das Verhalten der Ratsmitglieder nach den Kommunalwahlen diesem Grundsatz nicht entspricht. Wenn es denn , so ein Ratsmitglied, um die Verteilung um Posten und Funktionen geht , beginnt jedes Mal das große Hauen und Stechen.

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2 Kommentare

Toller Beitrag, konnte aus Gesundheitlichen Gründen nicht zur Sitzung.

Zum Thema Ehrenamtskarte, die bekommt aber erst wenn man 3Jahre ehrenamtlich in Vereinen (sind Parteien auch Vereine?) ist.

> "schlage ich vor , unsere Ratsmitglieder ebenfalls mit einer "Golden Ehrenamtskarte" auszustatten und die Gelder zu kürzen"

Die arbeiten doch ehrenamtlich, wenn ich nicht irre
Siehe:
"Man unterscheidet zwischen den ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern und in Bayern auch berufsmäßigen Gemeinderatsmitgliedern. Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung"

http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinderat_(Deutschland)

> "sind Parteien auch Vereine?"

Siehe:
"Parteien haben in Deutschland in der Regel die Rechtsform eines nicht rechtsfähigen (d. h. nicht eingetragenen) Vereins im Sinne von § 54 BGB.[18] Ausnahmen sind die CSU, die FDP[19] und die Linke, die als eingetragene Vereine (e.V.) geführt werden. Die Rechtsform des n.e.V. hat zur Folge, dass Parteien sich der Konstruktion eines Treuhänders bedienen müssen, wenn sie etwa Grund- und Unternehmensvermögen kaufen und halten wollen"

http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Partei

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