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Wusstet ihr....

.... das es Verboten ist, in Öffentlichen Verkehrsmitteln Musik zuhören?

Gestern Nachmittag fuhr ich in Lehrte mit dem Bus in die Innenstadt da ich dort etwas zu erledigen hatte.

2 Stationen nach dem ich eingestiegen war, stieg eine Person ein die Kopfhörer in den Ohren hatte. Der Busfahrer schnauzte den Fahrgast an und meinte Musik ausmachen, auf die Frage Warum, soll ich (der Fahrgast, mit den Kopfhörern) die Musik ausmachen?, worauf der Busfahrer Es ist in Öffentlichen Verkehrsmitteln verboten, Musik zuhören. meinte.

Auf der Rückfahrt (mit einer anderen Buslinie) fragte ich dann den Busfahrer, ob es wirklich verboten ist. Dieser bejahte dieses und meinte, dass die Fahrer es dulden, so lange es im Rahmen des Ertragbaren ist. Da frage ich mich wo das Ertragbare anfängt und wo es aufhört. Denn manchmal kommt es vor das Jugendliche mit ihrer Musik vom Handy den ganzen Bus beschallen und der Fahrer nichts sagt.

Anzumerken ist, dass der Fahrgast die Musik sehr leise hatte und ich auch fragte, ob er überhaupt Musik anhat, bzw. bei einem anderen Fahrgast, sagte der Fahrer gar nicht, dass er die Musik ausmachen soll.

Nun meine Fragen:

Was haltet ihr vom Verbot?

Wo fängt das Ertragbare an und wo hört es auf?

Viel Spaß bei der Diskussion.

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5 Kommentare

Da zeigt es sich mal wieder, wenn der Busfahrer auch keine Ahnung hat, ist der Konflikt nicht weit. Er sollte mal seine Beförderungs-Bestimmungen lesen, anstatt der Bild.

Aber atmen dürfen die Fahrgäste noch?

Wenn man für sich Musik mit Stöpsel hört, geht das die Vögel vorn in Bus und Bahn doch gar nichts an. Die sollen sich mal bequemen, etwas gegen Lärmterroristen zu tun - aber da legen sie dann plötzlich die Scheuklappen an und trauen sich nicht mehr, die Klappe aufzumachen.

Ausserdem ist Lärmbelästigung Lärmbelästigung - egal, ob mir nun Technogeballer, Handygequake oder Kindergekreische einen Hörsturz nach dem anderen beschert - und ist dann gleichermaßen zu verbieten.

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