Treppenwitz?!
Quelle: EXPRESS.de
Bonn –
Der Zug war rappelvoll. Da Alexander Güldenring (18) aber nicht die ganze Fahrt stehen wollte, setzte er sich auf eine Treppe. Was er nicht wusste: Die Treppe führte zum Erste-Klasse-Abteil - und deshalb sollte der Abiturient 40 Euro nachzahlen. Ein Treppenwitz? Die Bahn sieht das nicht so.
Es sollte ein netter Abend werden: Alexander wollte mit seiner Freundin nach Deutz fahren. Doch als sie in Eitorf einstiegen, war der Regional Express RE 9 voll besetzt. Beide setzen sich auf eine Treppe des Doppelstockwagens.
Kurz hinter Siegburg hieß es: „Die Fahrscheine bitte!“ Beide zeigen ihre Tickets. Dann der Schock! 40 € seien fällig, meinte die Kontrolleurin, denn auch die Treppe gehöre zur 1. Klasse. Alexander: „Sie sagte, sie müsse hart durchgreifen, weil sich die Erste-Klasse-Kunden sonst belästigt fühlen würden.“
Der Abiturient wollte das nicht akzeptieren, rief bei der Bahn-Hotline an. Dort war die teure Treppen-Regelung nicht bekannt. Deshalb schickte Alexander ein Einschreiben an die DB und bat um Stornierung.
Elf Tage später kam die Antwort. „Nach eingehender Prüfung“ werde das abgelehnt: In allen Gängen und Bereichen der 1. Klasse gelte der höhere Preis. Aus Kulanz aber reduziere man den Betrag auf 20 Euro.
Auf EXPRESS-Anfrage blieb die Bahn hart. Ein Sprecher: „Bei diesem Wagen gehörten beide Stockwerke zur 1. Klasse, dazu zählt dann auch der Treppenbereich.“
Karl-Peter Naumann, Vorsitzender von „Pro Bahn“, schüttelt den Kopf: „Juristisch mag das in Ordnung sein. Aber so sollte die DB mit ihren Kunden eigentlich nicht umgehen.“
Jetzt überlegt Alexander, ob er zahlt, denn eine juristische Auseinandersetzung könnte ihn teurer zu stehen kommen.
Kein Witz
Traurig, aber wahr. Ich würde es dennoch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, da auf der Treppe zur 1. Klasse der von der Bahn gebotene Komfort doch arg zu wünschen übrig läßt. Das Argument, in allen Gängen und Bereichen gelte der höhere Preis kann meines Erachtens nicht überzeugen, da die Bahn den höheren Preis u.a. mit besonderem Sitzkomfort in großzügigen und bequemen EInzel- bzw. Doppelsitzen mit Laptop-Steckdose rechtfertigt. Nichts davon wird auf dem Gang bzw. der Treppe aber wirklich zur Nutzung zur Verfügung gestellt.