Vorsteher Pape und das Hochzeitssofa
Wilhelm Heinrich Daniel Ludwig Pape wurde am Neujahrstag des Jahres 1819 in Groß Lafferde geboren. Zusammen mit seiner aus Gadenstedt stammenden Frau Johanne Wilhelmine, einer geborenen Pape, bewirtschaftete er den Hof Taternstraße Nr. 4 (jetzt Hindenburgstraße 9) in Groß Lafferde.
Das Gehöft lag im Bergviertel, welches die Hausnummern 1 bis 39) umfasste (siehe dazu den Link https://www.myheimat.de/lahstedt/kultur/die-dorfvi... ).
Zum Unterdorf gehörte das Gehöft, weil es am Ostrande der Taternstraße lag. Die in Nord-Südrichtung verlaufenden Straßen Klagesstraße und Taternstraße grenzten das Oberdorf (nach Westen) und das Unterdorf (nach Osten) voneinander ab.
Die Dorfeinteilung war damals für mancherlei Verwaltungsangelegenheiten von Bedeutung (z.b. für die Steuererhebung oder für Gemeindearbeiten).
Sie half auch dem Gemeindevorsteher Wilhelm Pape bei seiner Arbeit. Er übte das Amt von von 1862 bis zum Tode seiner Ehefrau im Jahre 1878 aus.
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Der dörfliche Gemeindevorsteher war so etwas ähnliches wie der heutige Bürgermeister, allerdings ohne Besoldung, ohne Büro und ohne ständige Mitarbeiter.
Wilhelm Baumgarten beschreibt das in seinem Buch "1150 Jahre Groß Lafferde" auf Seite 295 folgendermaßen:
Die erste Amtshandlung seines Ausschusses war es, einem "bei Buch in Gadenstedt arbeitenden Wollenwebergesellen das Wohnen auf Heimatschein in Groß Lafferde abzulehnen".
Weidegeld der Anbauer, Entschädigung für Feldhüter, Heiratserlaubnisse, Bereitstellung von Bauplätzen, Unterhaltung der Schulgebäude, Ordnung in Feld und Busch mussten geregelt werden. Aber auch der Armen des Dorfes wurde sich angenommen. Die Gemeinde war damels eigentlich für alles zuständig. Wichtigster Bestandteil der Arbeit dieses Vorstehers war jedoch die Durchführung der Verkoppelung.
(siehe dazu den Link https://www.myheimat.de/lahstedt/kultur/stallmist-... ),
Eine neue Aufgabe war das Standesamtswesen.
Das Königreich Preußen (zu dem auch Groß Lafferde gehörte, weil es seit 1866 in der Provinz Hannover lag) hatte mit Wirkung vom 01.10.1874 das kirchliche Monopol zur Führung von Tauf-, Trau- und Beerdigungsbüchern aufgehoben und das staatliche Standesamtswesen gesetzlich eingeführt.
Jetzt musste Vorsteher Pape auch Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen beurkunden. Eheschließungen waren nur gültig, wenn sie vor einem Standesbeamten, in diesem Falle dem Gemeindevorsteher, vollzogen wurden.
In der guten Stube des Vorstehers Wilhelm Pape stand ein kleines zweisitziges Sofa. Darauf haben nicht nur er und seine Frau gesessen. Nach familiärer Überlieferung nahmen auf ihm auch Brautleute zur Eheschließung Platz. Aber schon bevor die Ziviltrauung eingeführt wurde, dürften auf ihm Brautleute gesessen haben, um die öffentliche Heiratserlaubnis einzuholen.
Dieses als "Hochzeitssofa" bezeichnete alte Möbelstück ist noch vorhanden. Der alte, vermutlich zerschlissene Bezug; wurde beits vor einem halben Jahrhundert von dem hiesigen Polstermeister Richard Lütgering erstzt. Jetzt ist wieder eine Erneuerung fällig. Sie wird in Kürze durchgeführt.
Nachtrag:
Seit dem 08.02.2018 erstrahlt das Sofa in neuem Glanz.