Zwei - Klassen - Medizin und Beitragsanpassung Privater Krankenkassen
Die Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland ist in letzter Zeit in aller Munde.. Sie bezeichnet ein Gesundheitssystem, in dem die Qualität der medizinischen Versorgung von der sozialen Schicht des Patienten abhängt. Gegenstand sind die gesetzliche und private Krankenversicherung. Privatpatienten werden dabei oft verächtlich abgestraft.
Man argumentiert, Privatpatienten hätten leichter Zugang Spezialärzten und zu neuartigen Verfahren. Durch freie Arztwahl könnten sie sich auch bei Krankenhausärzten ambulant behandeln lassen. Dadurch verschärfe sich die ohnehin deutlich höhere Sterblichkeit von sozial Schwachen.
Dem gegenüber stehen aber zum Beispiel bessere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der häuslichen und Hilfsmittelversorgung wie Haushaltshilfen, Fahrtkosten zum Krankenhaus etc., die in der privaten Krankenversicherung im Regelfall nicht eingeschlossen sind.
Wie das Dasein eines Privatpatienten aber auch aussehen kann, erfahre ich momentan am eigenen Leibe.
Als ehemalige Beamtenanwärterin musste ich mich privat krankenversichern. Mein Ehemann hat bei der Bundeswehr studiert und musste sich demgemäß für mehrere Jahre verpflichten. Er bekam während dieser Zeit freie Kranken und Heilfürsorge. Ich war während dieser Zeit , auch dann mit den Kindern, weiterhin bei meiner Privatkasse versichert. Wir bekamen wegen des Beamtenstatus meines Mannes Beihilfe http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Beamtenrecht)
Nach seiner Bundeswehrzeit wechselte mein Mann nach Umschulung in den Schuldienst. Da er vom Gehalt über der Bemessungsgrenze lag, konnten wir zwischen PKV und GKV wählen.
Wir haben uns für die Private entschieden, da es damals mit Beihilfe eine zufriedenstellende Lösung war. Aus gesundheitlichen Gründen wurde mein Mann jedoch nicht als Beamter, sondern nur als Angestellter beim Schuldienst vom Bayerischen Staat übernommen.
Was wir damals nicht wussten und worauf uns auch keiner hingewiesen hat, war die Tatsache, dass man als Angestellter im öffentlichen Dienst in der Rente keine Beihilfe mehr bekommt. Nun könnte man sagen, Dummheit schützt vor Strafe nicht oder sich überlegen, ob seitens des Arbeitgebers oder auch der Krankenkasse die moralische Pflicht bestanden hätte, uns auf diesen Umstand hin zu weisen.
Als wir das mehr zufällig erfahren hatten, sahen wir uns gezwungen, uns voll privat zu versichern. Der Wechsel in die Vollversicherung jenseits der 50 brachte schon einen schmerzlichen Monatsbeitrag zur Privaten Krankenversicherung mit sich.
Seit mein Mann verstorben ist beziehe ich Witwenrente und bin weiterhin privat versichert. Ein versuchter Wechsel in eine gesetzliche Kasse war mir nicht möglich, da ich mein Leben lang privat versichert war.
2007 wechselte ich in den Standarttarif meiner Privatkasse, weil ich den „normalen“ privaten Tarif nicht mehr finanzieren konnte. Er lag damals bei ca. 530 € monatlich. Monatlich muß ich betonen, da ich oft gefragt werde, ob dies der Jahresbeitrag sei. Es stand eine jährliche Beitragsanpassung von 10% an, womit mir heute nichts mehr zum Leben übrig bleibe.
Gute Information zu diesem Tarif bietet
http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Krankenversic...
In letzter Zeit hatte ich mehrfach gelesen, dass die Privaten kräftig erhöhen würden, dies aber ignoriert oder einfach nicht registriert.
Gestern bekam ich nun einen Liebesbrief von meiner Krankenversicherung mit Beitragsanpassung und neuem Versicherungsschein. Das Schreiben traf mich wie ein Biltz, denn die „Anpassung“ beträgt 20% des alten Beitrags. Ich kann deswegen das Geschrei nicht verstehen, wenn eine gesetzliche Kasse die Beiträge um für mich lächerliche Prozentanteile erhöht.
Mein neuer Monatsbeitrag beläuft sich auf 422 € bei 1000 € Witwenrente.
Wenn mein Mann nicht noch eine Zusatzrente abgeschlossen hätte, könnte ich schon lange nicht mehr existieren, wenn man bedenkt, welche monatlichen Kosten sonst noch anfallen : Miete einschließlich gestiegener Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc.
Anspruch auf Wohngeld habe ich nicht , da meine Rente dafür zu hoch ist. Berücksichtigt dabei werden nämlich nur die Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse.
Mir liegt es sehr am Herzen, dies öffentlich zu machen, alleine um vor Privater Krankenversicherung zu warnen. Mir geht nämlich das Messer in der Tasche auf, wenn ich die Werbung für Privatkassen sehe :
„ Alleinstehende unter 55 Jahren ab 59 € “
Wie das im Alter aussieht, verrät keiner.
Dazu noch ein Auszug aus Wikipedia
Der Spiegel schrieb 2008 von einem in etwa doppelt so starkem Anstieg der Beiträge im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen 20 Jahren. So schreibt der Spiegel, dass die Beiträge im Schnitt um 6 % jährlich steigen. Er bezieht sich auf eine Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) von 2006, die zeigte, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherungen von 1985 bis 2005 im Schnitt um fast sechs Prozent jährlich gestiegen sind. So rechnet er vor, dass ein heute 30-Jähriger, der 300 Euro Prämie für seine private Krankenversicherung zahlt, bei einer jährlichen Anpassung um sechs Prozent mit 65 Jahren fast 2200 Euro Beitrag monatlich zahlen müsste. Laut einer im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Studie vom Berliner Forschungsinstitut Iges und des früheren Wirtschaftsweisen Bert Rürup sind die Leistungsausgaben je Versichertem bei der PKV zwischen 1997 bis 2008 um 49 Prozent gestiegen. Bei steigenden Beiträgen kann theoretisch bis zum Inkrafttreten der Beitragserhöhung gekündigt werden.
Auch folgendes ist zu beachten
Bei der Abrechnung kann es im Basistarif zu Komplikationen kommen. Der Versicherte erhält zwar bei den meisten Gesellschaften eine Versichertenkarte mit der Aufschrift Standardtarif, aber da der Privatversicherte beim Arzt keine Karte benötigt und er weiterhin als 'normaler' Privatversicherter gilt, wird er auch nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. Im Basistarif sind jedoch nur die verminderten Gebührenordnungssätze der GOÄ/GOZ versichert, d. h. für persönlich-ärztliche Leistungen max. der 1,7-fache Steigerungssatz, für medizinisch-technische Leistungen max. der 1,3-fache Steigerungssatz, und für Laborleistungen max. der 1,1-fache Steigerungssatz. (Wikipedia)
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ziemlich erschwert bzw. ausgeschlossen. Es gibt aber mehrere Möglichkeiten zum Wechsel, auch wenn dies der Gesetzgeber "verhindern" will.
Auch nach der Gesundheitsreform, die seit dem 01.04.2007 in Kraft ist, gibt es Einschränkungen für die GKV-Rückkehr bei älteren Versicherten. Personen, bei denen die o.g. Voraussetzungen erst nach Vollendung des 55. Lebensjahres erfüllt werden, ist die Rückkehr in die GKV ausgeschlossen, sofern sie:
in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei waren (z.B. als Arbeitnehmer über Verdienstgrenze oder Beamter) oder
von der Versicherungspflicht befreit oder selbständig waren (§ 6 Abs. 3a SGB V)
Von dieser Regelung gibt es insgesamt drei Ausnahmen, die Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen. Zwei dieser Ausnahmen gelten auch für langjährig privat Versicherte. Diese Informationen sind im Gesetzestext gut versteckt, da bei diesen Personen die Rückkehr in die GKV verhindert bzw. möglichst schwer gemacht werden soll. Außerdem ist die Rückkehr nicht bei jedem möglich, sondern an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese Information ist im "Infoblatt GKV-Rückkehr bei Älteren" beschrieben und kostenpflichtig (9,50 EUR).
Infoblatt GKV-Rückkehr für Ältere
http://www.pkv-selbstvergleich.de/Wechselrecht/Rue...