Nüßlein kritisiert Auswirkungen des Altenpflegegesetzes | Politik | CSU
Nüßlein ließ sich die Hintergründe in einem Gespräch mit dem Schulleiter des Dominikus-Ringeisen-Werks in Ursberg, Franz Hopfenzitz, erläutern:
Das entscheidende Problem sei demnach die derzeitige Aus-bildungsverordnung. Die ausbildende Einrichtung müsse die Vergütung ihrer Azubis komplett übernehmen, obwohl diese laut Ausbildungsverordnung bis zu 1.200 Stunden ihrer 2.500 Stunden Lehrzeit bei anderen Einrichtungen der Altenpflege verbringen. Damit würde ein ausbildender Betrieb indirekt dazu gezwungen, seine direkten Konkurrenten zu sub-ventionieren. Schließlich würde ihm staatlich verordnet, dem Konkurrenten kostenloses Personal zur Verfügung zu stellen, fasst Nüßlein den offensichtlichen Grund für Unternehmen, auf Azubis zu verzichten, zusammen.
Bayern könne es sich aber schon allein in Anbetracht des demographischen Wandels nicht leisten, dass pro Jahr rund 500 Schulplätze in der Altenpflege mangels Ausbildungsplätzen unbesetzt blieben.
Das Bayerische Staatsministerium hat das Problem zwar erkannt, aber bisher keine ausreichenden Gegenmaßnahmen getroffen. Seit dem 1. Juli 2007 werden dem Ausbildungsträger für jeden zusätzlich geschaffenen Ausbildungsplatz Zuschüsse in Höhe von 2.500 Euro gewährt. Staatsministerin Stewens erhofft sich durch diese Förderung einen Anstieg der Ausbildungszahlen im Pflegebereich. Der von Ministerin Stewens in Aussicht gestellte Ausgleich sei jedoch viel zu niedrig und an der Situation der bereits ausbildenden Betriebe ändere er leider auch nichts, kommentiert Nüßlein. Gerade in Anbetracht des großen Fachkräftemangels in der Altenpflege sollten endlich wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen werden. Das gelinge durch einen finanzielle Ausgleich oder eine Gesetzesänderung, die Nüßlein bei den zuständigen Fachpolitikern anregen will.
(Autor: Pressemitteilung Nüßlein MdB)