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Zum Artikel: "Gemeinderat denkt über Leinenzwang nach"

eine solche Vorschrift, die ohne Rücksicht auf Art u. Größe der Hunderasse und ohne zeitliche Ausnahmen für das gesamte Gemeindegebiet eingeführt wird, ist jedoch unverhältnismäßig. Es ist notwendig nach bestimmten Kriterien zu differenzieren! Ein allgemeiner Leinenzwang steht nur dann im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn er geeignet, erforderlich bzw. im Einzelfall angemessen ist um den verfolgten öffentlichen Zwecken zum Erfolg zu verhelfen. Dabei müssen Zweck und Mittel in vernünftigem Verhältnis zueinander stehen.

Zwar dient der Leinenzwang dem Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und Belästigungen, die von frei umherlaufenden Hunden ausgehen. Dem gegenüber steht aber das Recht des Hundehalters auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und das Interesse an artgerechter Tierhaltung. Wenngleich generell der Gefahrenabwehr der Vorrang einzuräumen ist, ist es nicht erforderlich und angemessen, aus diesem Grunde den Leinenzwang auf das gesamte Gemeindegebiet zeitlich und örtlich unbeschränkt auszudehnen. (Gesamter Auszug: Urteil d. AG Trier v. 18.07.05. 8015 Js 5859/05-37 Owi).

Nicht zu unterschätzen ist auch, dass das generelle Führen eines Hundes an der Leine und somit die körperliche Unterforderung, bzw. Einschränkung der Bewegungsfreiheit d. Hundes sowie die damit verbundene Tatsache, dass kein artgerechtes Sozialverhalten mehr gegenüber Artgenossen gezeigt werden kann, dessen Aggressionspotential lt. der Verhaltensforscherin und Kynologin Feddersen Petersen, gefördert wird.

Die Frage ist also, ob ein genereller Leinenzwang überhaupt sinnvoll wäre!?

Vermutlich würden sich wiederum nur die verantwortungsbewussten Hundehalter daran halten, denn wer seinen Hund einfach „vor die Türe setzt“, den interessiert auch kein Leinenzwang. – Die logische Konsequenz wird sein, dass diese Hunde letztendlich vielleicht in Zukunft zu einem noch tristeren Leben degradiert werden, indem sie im Hof od. Garten angebunden werden oder eben nur noch kurz hinaus dürfen um ihre notwendigen Geschäfte zu verrichten. Was über kurz od. lang dazu führt, dass diese Hunde „verhaltensauffällig“ werden und in den Tierheimen landen.

Dies sollte nicht Sinn und Zweck eines verordneten Leinenzwangs sein!

Zumindest sollte für verantwortungsbewusste Hundehalter die Möglichkeit bestehen, sich durch den Nachweis eines z. B. Hundeführerscheins bzw. Verhaltenstests der von vereidigten Sachverständigen durchgeführt wird, von einer generellen Leinenpflicht befreien zu lassen. So würden diese nicht für die Unfähigkeit Anderer mitbestraft, außerdem steht es jedem frei, seinen Vierbeiner so zu erziehen, dass er niemanden belästigt und auf Ruf sofort kommt und somit auch jeder Zeit die Möglichkeit hat, diese Leinenpflichtbefreiung zu bekommen.

Wobei es einen großen Unterschied macht, ob jemand mit seinem Hund eine Begleithundeprüfung im sportlichen Bereich im Verein absolviert hat, die in der Regel aus einem theoretischen, einem praktischen Unterordnungsteil auf einem abgeschlossenen Gelände und einem kurzen Verkehrsteil (meist gestellte Begegnungen) oder an der Abnahme eines anerkannten Hundeführerscheins bzgl. der Öffentlichkeitstauglichkeit teilgenommen hat.

Die Abnahme des Hundeführerscheins besteht ebenfalls aus einem theoretischen und praktischen Teil, wobei der praktische Teil aus einem ca. eineinhalb- bis zweistündigen „Stadtspaziergang“ mit Lokalbesuch, Einkaufsbummel, Bahnfahrt usw. und einem Freilaufteil in einem belebten Park besteht.

Bekommt der verantwortungsbewusste Hundehalter vom vereidigten Sachverständigen die Bestätigung, dass sein Hund keine anderen Menschen od. Tiere belästigt od. gefährdet sowie jeder Zeit kontrollierbar ist, so sollte dies auch durch eine Befreiung von der Leinenpflicht von den Gemeinden honoriert werden.

In diesem Sinne, hoffen wir nun, dass der Gemeinderat über die sinnvollen Vor- und Nachteile des Leinenzwangs für Hunde auch wirklich nachdenkt und evtl. auch über die Möglichkeit nachdenkt, Hundehalter durch entsprechende „Ausnahmegenehmigungen“ zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit ihren Hunden zu animieren.

In der Hundeausbildung nennt sich dies
„Konditionierung durch positive Motivation“!

Erwünschtes Verhalten wird hierdurch vom Hund immer häufiger gezeigt!

Vielleicht lässt sich dies ja so auch auf das Verhalten der Menschen übertragen?,

zu wünschen wäre dies jedenfalls und einen Versuch wäre es allenfalls wert!

1 Kommentar

Seit Februar 2008 bin ich von einem schnellen! Internisten so verkrüppelt worden, daß ich im Juni mit der ersten Operation (hier Hüfte rechts) aller Gelenke anfange.
Ich habe ein Sheltie / 16 Jahre alt / fast blind / taub und mußte der Härte des Gesetzen in Isernhagen wegen den zweiten Sheltie letztes Jahr weggeben.
Da ich in an der Seerosenstraße wohne humple ich zum See damit der Hund sich etwas bewegen kann, in diesem Fall hatten wir auch unseren alten Sheltie zu Besuch (der nicht jagt logisch und ein reines Streicheltier ist.)

Während der Wartezeit lage ich auf der Bank und wurde vom Sicherheitsdienst verhöhnt.

Wir sind wieder da in singenden Tonfall!
Hoffentlich wurden Sie letztes Jahr richtig bestraft!

Im Hannoverschen Teil wurde der Hund nicht nur ohne Leine gelassen sondern von der Polizei !!! gestreichelt.

Geht es hier nur um Geld?

Ich erwäge schon mich der Steuern wegen umzumelden.

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