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Wespen

In ein paar Tagen startet der Sommer und damit auch alle schönen und unschönen Dinge dieser Zeit.
Die Wespen stören jetzt am Anfang des Sommers noch nicht, da sie mit dem Aufbau des Nestes beschäftigt sind. Nur wer unter dem Tisch auf dem Balkon, wie auf dem Foto, ein noch kleine Überraschung vorfindet erkennt, dass er schon jetzt ein Problem damit hat.
Der Gesetzgeber hat die Nistanlagen dieser staatenbildenden Insekten grundsätzlich unter Schutz gestellt. Das heißt, dass entfernen dieser ist Personen mit einer besonderen Ausbildung und Genehmigung vorbehalten.
Hier ist auch jede Mutprobe unangebracht, da keiner mit Sicherheit sagen kann, wie es ihm ergeht wenn er mehrere Stiche bekommt. Auch wenn man immer wieder einmal einen Stich in der Vergangenheit bekommen hat kann die Reaktion diesmal eine ganz andere sein. Nicht selten wurde in der Vergangenheit auch von Todesfällen im Zusammenhang mit Wespen berichtet.
Wichtig ist auch zu wissen, dass Eingriffe am Arbeitsplatz, z. B. bei Hausmeister oder Dachdecker zu besonderen rechtlichen Situationen kommen kann. Ist der Arbeitnehmer hier ohne Anweisung tätig kann dieses sogar arbeitsrechtliche Folgen haben, ist der Arbeitnehmer auf Anweisung tätig, triff die mögliche Strafverfolgung beide, da das Anweisen einer strafbaren Handlung besonders gewertet wird.

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