myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

"Wir haben die Wahl !"

Keine Angst, es soll keine Nachlese auf die Hessentagswahl sein. Obwohl, wenn man einmal bedenkt, das vor genau 90 Jahren erst das Frauenwahlrecht eingeführt wurde und heute die Zahl der Nichtwähler von Wahl zu Wahl steigt, so sollte man sich doch ein paar Gedanken machen.
Erinnern möchte ich heute aber an die Einführung des Frauenwahlrechts vor 90 Jahren. Am 30. November 1918 wurde das Frauenwahlrecht erstmals in Deutschland gesetzlich festgeschrieben. Am 19. Januar 1919 konnten die Frauen erstmals bei einer Wahl mit abstimmen über die Zusammensetzung der Deutschen Nationalversammlung - sie konnten auch gewählt werden. So kam es, das in der ersten Nationalversammlung der Deutschen Republik 41 der 423 Abgeordneten Frauen waren. Bis zu diesem Zeitpunkt galt in Preussen das "Dreiklassenwahlrecht". Da auch das Wahlalter auf mindestens 25 Jahre festgesetzt war, konnte ein großer Prozentsatz der Bevölkerung nicht wählen.
Die Betonung liegt auf "konnte nicht wählen", da die gesetzlichen Grundbedingungen es nicht ermöglichten. Heute kann jeder ab dem 18. Lebensjahr wählen !

Weitere Beiträge zu den Themen

GeschichteAnno dazumalFrauenwahlrecht

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite