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Corona: Maßnahmen in Schleswig-Holstein

Am Montag haben Bund und Länder sich in einigen Punkten auf ein einheitliches Vorgehen gegen das Coronavirus geeinigt. Da dieses in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt wird, sind hier die Maßnahmen für Schleswig-Holstein im Überblick.

Schleswig-Holstein hat in den letzten Tagen besonders drastische Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen. So müssen bis zum 19. März alle Touristen, die sich momentan im Bundesland aufhalten, den Norden verlassen haben. Unter diese Verordnung fallen außerdem auch Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder unaufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung unternommen werden. Außerdem ist für die nächste Zeit die Betreibung von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Yacht - und Sportboothäfen sowie die private und gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen - und häusern untersagt. Auch Gaststätten werden in Schleswig-Holstein ab morgen komplett geschlossen. Lieferdienst-Services sind von dieser Regelung ausgenommen.

Coronavirus: Regelungen in Schleswig-Holstein

In nächster Zeit werden außerdem sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels geschlossen. Unter diese Maßnahme fallen unter anderem Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Cafés. Theater, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeit - und Tierparks, Spiel - und Sportplätze, Schwimm - und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Von dieser Regelung ausgenommen sind unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebens - und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte. Auch Dienstleister und Handwerker dürfen weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen. Alle öffentlichen Zusammenkünfte, die nicht zwingend notwendig sind und in nächster Zeit vermieden werden können, bleiben in der nächsten Zeit ebenfalls geschlossen.

UPDATE - Maßnahmen:

In Schleswig-Holstein ist es nur noch erlaubt nach draußen zu gehen, wenn man sich alleine, mit einer Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt kommt oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt aufhält. Alle Regelungen, die zuvor festgelegt worden sind, gelten weiterhin. Bisher haben sich 1053 Personen in Schleswig-Holstein mit dem Coronavirus infiziert. 7 Tote hat das Bundesland außerdem gemeldet.

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1 Kommentar

Sind das die Auswüchse des Föderalismus, oder kann sich jeder etwas aussuchen was ihm gefällt?
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