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Corona-Verordnung und keiner kennt sich mehr aus

Die baden-württembergische Landesregierung hat zum 16.08.2021 neue Corona-Regeln festgelegt. Bloß kennt sich jetzt bald gar keiner mehr aus.

Als Frau P. gestern im Edekamarkt etwas zu Mittag essen wollte, wurde sie nach einem Coronatest gefragt. Sie hatte den vom Vortag auf ihrem Handy vorgezeigt und auch ein aktuelles Ärztliches Attest, wonach sie vorläufig wegen einer Muskelerkrankung an beiden Oberarmen nicht geimpft werden kann. Die Mitarbeiterin lehnte das Attest mit den Worten "so geht das nicht" ab. Von Frau P. verlangte sie, dass sie sich täglich impfen lassen soll, weil das so Pflicht sei.

In § 16 Abs. 3 der BW-Corona-VO heißt es hierzu:

Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet. Ein aktueller Testnachweis ist alle drei Tage erneut vorzulegen.

Nachdem Frau P. werktäglich in dem Edekamarkt zu Mittag isst und das Testergebnis vom Dienstag schon vorgezeigt hatte, hätte ihr die Mitarbeiterin gestern den Platz nicht verwehren dürfen. Erst nach drei Tagen wäre ein aktueller, sprich ein neuer Testnachweis vorzulegen.

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