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Sozialgericht: Klage gegen langsam arbeitendes Jobcenter erfolgreich

  • Justitia wird zukünftig auch digital erreichbar sein.
  • Foto: © Sang Hyun Cho / pixabay.com / TRD Arbeit und Soziales
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

Das Sozialgericht gab der Frau recht und verurteilte das Jobcenter zur Zahlung der Leistungen sowie der Kosten des Verfahrens

(TRD/BNP) Eine Hartz-IV-Empfängerin aus Karlsruhe hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg gegen das Jobcenter errungen. Das Gericht entschied, dass sie Anspruch auf die Erstattung ihrer Anwaltskosten hat, weil das Jobcenter ihre Anträge nicht bearbeitet und ihr Einkommen zu hoch geschätzt hatte.

Die Frau hatte im Jahr 2020 mehrere Anträge auf Leistungen gestellt, die das Jobcenter aber nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten beschied. Als sie monatelang nichts hörte, beschritt sie den Rechtsweg und erhob eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Mit dieser Klage kann man das Jobcenter dazu zwingen, eine Entscheidung zu treffen oder eine Handlung vorzunehmen.

Das Sozialgericht gab der Frau recht und verurteilte das Jobcenter zur Zahlung der Leistungen sowie der Kosten des Verfahrens. Das Jobcenter legte jedoch Berufung ein und argumentierte, dass die Frau keinen Anspruch auf die Kosten habe, weil sie ihre Klage zurückgenommen habe. Das war aber nur geschehen, weil das Jobcenter kurz vor der Verhandlung endlich einen Bescheid erlassen hatte.

Das Landessozialgericht wies die Berufung des Jobcenters zurück und bestätigte den Anspruch der Frau auf die Kosten. Das Jobcenter wollte sich damit aber nicht abfinden und legte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das war jedoch ein Fehler, denn das höchste deutsche Gericht wies die Beschwerde als offensichtlich unbegründet zurück und stellte klar, dass die Frau einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz habe.

Das bedeutet, dass sie nicht nur einen Anspruch auf Leistungen hat, sondern auch darauf, dass ihre Anträge in angemessener Zeit bearbeitet werden. Wenn das Jobcenter diese Pflicht verletzt und dadurch eine Untätigkeitsklage provoziert, muss es auch für die Kosten aufkommen. Das gilt auch dann, wenn es versucht, durch einen späten Bescheid die Klage hinfällig zu machen.

Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Signal für alle Hartz-IV-Empfänger gesetzt, die sich vom Jobcenter im Stich gelassen fühlen. Es zeigt ihnen auf, dass sie sich nicht alles gefallen lassen müssen und dass sie sich notfalls mit einer Untätigkeitsklage wehren können. Die Erfolgschancen für solche Klagen sollen bei etwas unter 50 Prozent liegen.

https://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article244304495/Klage-gegen-langsames-Jobcenter-Hartz-IV-Empfaengerin-steht-Geld-zu.html


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