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Kfz-Fahrer kennen anscheinend die neuen Verkehrsregeln nicht....

...heute in Altwarmbüchen Probleme mit Autofahrern gehabt.

Aber zwei aus Berlin (auch aus Celle und Gifhorn waren einige dabei) haben sich aber ganz besonders hervorgehoben.
Gibt es in Berlin keine aufgehobene Radwegebenutzungspflicht?
Beide haben uns genötigt und versucht mit Hupen und unterschreiten des Mindestabstandes (1,5 m) uns von der Straße zu drängen (auf den Gehweg mit Radfahrer frei-Schild).

An alle Kfz-Fahrer:

Die Radwegebenutzungspflicht ist vielfach aufgehoben und die Radler fahren jetzt gleichberechtigt auf der Straße mit. Also überall ohne die folgenden StVO-Zeichen: 237; 240; 241.

Fahrradschutzstreifen dürfen nur in Ausnahmefällen befahren werden (also nicht bei Halten an der Ampel!).

Radstreifen dürfen nicht überfahren werden und es darf dort auch nicht gehalten oder geparkt werden.

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27 Kommentare

> "Für Kinder bis 8 Jahren aber gilt: Sie müssen auf dem Bürgersteig fahren. Auch wenn ein Radweg vorhanden ist!"

Die früher üblichen Radwege verliefen fast immer neben den Gehwegen - da hatten Eltern mit solchen Kindern keine Probleme aufzupassen.

Gibt es einen Schutzstreifen und sehe ich Radfahrer dort fahren, ist für mich der Streifen tabu!
Wo ist das Problem?

> "Gibt es einen Schutzstreifen und sehe ich Radfahrer dort fahren, ist für mich der Streifen tabu! Wo ist das Problem?"

Siehe Diskussion oben.

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