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EWI tricksen Kunden aus!

Die Energiewerke Isernhagen (EWI), die mehrheitlich der Gemeinde Isernhagen gehören bedienen sich unfeiner Tricks, um Kunden rechtlich zu benachteiligen. Offen ist, ob der Aufsichtsrat unter der Leitung des Bürgermeisters Arpad Bogya die Haltung der E.on-Geschäftsführung billigt.

Der Fall:

Im Jahre 2008 erregten exorbitante Gaspreis-Steigerungen die Gemüter der Verbraucher. Verbraucherzentralen empfahlen mit Widersprüchen und Zahlungstop gegen diese Abzocke vorzugehen. Die Isernhägener Grünen griffen das Thema in einer Veranstaltung mit dem damaligen EWI-Geschäftführer auf:
Auch Verbraucher aus Isernhagen machten mit. Sie forderten die „Billigkeit“ der Gaspreiserhöhung nachzuweisen und leistet erhöhte Beiträge nur unter Vorbehalt. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor die Preisanpassungsklauseln in den Gasverträgen gerügt. Nachdem das OLG Celle die Gaspreiserhöhung von e.on -Avacon auf Grund der verwendeten Klausel für unwirksam erklärt hatte forderte auch ein Isernhagener von den EWI die Rückzahlung der überzahlten Beträge wegen der wortgleichen Vertragsbedingungen. Da die von e.on-Avacon gestellte EWI-Geschäftsführung dies ablehnte, ging er den von EWI auf der Homepage empfohlenen Weg eines Verfahrens vor der Schlichtungsstelle Energie. Bedingung für das Schlichtungsverfahren ist, dass keine Klage eingereicht wurde.
Das Verfahren zog sich wegen der Überlastung der Schlichtungsstelle über ein Jahr hin und endete im November 2013 mit einer Schlichtungsempfehlung zu Gunsten des Antragsstellers.(1) Die EWI sollte einen Anteil von rund 380 € zurückzahlen. Dieses wurde von der EWI abgelehnt. Die Schlichtungsstelle stellte nun den Klageweg anheim.
Nun der Trick: Die EWI betrachtet wegen der langen Verfahrensdauer die Forderung als verjährt.(2)

Ist das die Politik, die der Aufsichtsrat billigt und im nächsten Jahr wieder als erfolgreiche „Kundenvergraulungspolitik“ mit einer Prämie belohnt?
SL
(1) Vorher verweigerte EWI an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken!
(2) Verjährung kann nur durch eine Klage unterbrochen werden, diese war aber durch Schlichtung ausgeschlossen!

Die Nordhannoversche Zeitung berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe vom 24.12.2013 darüber.

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