myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

EWI auf dem richtigen Weg?

Leserbrief an die Isernhagener Gemeindezeitung, der allerdings "aus Platzmangel" noch nicht erschienen ist:

Die Ankündigung der Energiewerke Isernhagen (EWI) im letzten Blick weckt Erwartungen:
„Konstanter Strompreis, mehr Service“ klingen gut! Einen Tag in der Woche 5 Stunden Service-Zeit in Altwarmbüchen ist gegenüber einer anonymen Hotline im Nirgendwo oder einem Briefkasten-Etikett am Rathaus sicherlich ein Fortschritt.
Stimmt die Aussage Ökostrom von NaturWatt werde ab Mai „günstiger als der Standardtarif“ angeboten? Leider nur begrenzt: Ab einem Verbrauch von 2200 kWh/Jahr trifft das tatsächlich zu. D.h. Haushalte die weniger verbrauchen zahlen drauf. Daher sind wir sehr gespannt auf das angekündigte neue Produkt „das Energiesparen belohnt“!
Wie geht aber die EWI unter dem neuen Geschäftsführer mit Altlasten um: Das OLG Celle hatte festgestellt, dass die Preisgleitklausel für Gaslieferverträge der e.on-Avacon unwirksam waren. Da die EWI die gleichen Vertrags-bedingungen hatte, habe ich sie im Februar aufgefordert, die zu Unrecht erhobenen Beträge zurückzuzahlen. Stattdessen erhielt ich einen Standardbrief, dass das Gericht sich nicht zur Rückzahlung geäußert hätte. Auf meine Anregung, dem Beispiel eines anderen Gasversorgers zu folgen und die Kunden kulant zu entschädigen, ging man gar nicht ein. Besonders ärgerte ich mich aber über die Behauptung, dass „kein Kunde einen finanziellen Nachteil erlitten“ habe. Daher kündigte ich nach Fristsetzung rechtliche Schritte an. Nach Ablauf dieser 4-wöchentlichen Frist bekam ich eine Eingangsbestätigung mit der Aussage, man brauche „noch etwas Zeit“.
Mein Fazit:
Leichte Tendenz-Änderungen sind unter dem neuen (wieder von e.on-avacon gestellten) Geschäftsführer erkennbar, aber von einem Kunden-Rückgewinnungsprogramm ist man noch weit entfernt. Ich habe jedenfalls die neu gegründete Schlichtungsstelle Energie (http://www.schlichtungsstelle-energie.de) eingeschaltet. Trotzdem wünsche ich Herrn Schubath bei seiner Arbeit zum Wohle der Isernhagener BürgerInnen viel Erfolg und bin gespannt auf welche Weise er „neue Energie für unsere Region“ (Motto auf dem Briefumschlag) bei uns realisieren wird. Dabei würde ich ihn gern unterstützen!
Siegfried Lemke Isernhagen-Kirchhorst
Nachtrag:
Heute habe ich eine Antwort auf mein Schreiben vom 14.03.2012 bekommen:
"Das Urteil entfaltet weder für Sie, noch für die Energiewerke eine unmittelbare Wirkung"

Bereits 2011 beschäftigten sich die Isernhagener Grünen mit der unwirksamen Preisgleitklausel: http://www.myheimat.de/isernhagen/politik/gruene-w...
2010 mit der Kundenbetreuuung: http://www.gruene-hannover.de/land/isernhagen/meld...
2009 mit verschiedenen Beiträgen und einer Veranstaltung mit dem Geschäftsführer z. B. http://www.gruene-hannover.de/land/isernhagen/meld...

Weitere Beiträge zu den Themen

GaspreisEnergie und UmweltVerbraucherinformationEnergiewerke IsernhagenKundenbetreuung

1 Kommentar

danke für den Beitrag. Sehr sachlich und informativ.

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite