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Burgen und Schlösser
Das Heidelberger Schloss ist Deutschlands berühmteste Ruine

Das Heidelberger Schloss gilt als eine der berühmtesten Burg- bzw. Schlossruinen in Deutschland. Seine Geschichte ist weitgehend auch eine der Zerstörungen.

Um das Jahr 1182 herum verlegte ein gewisser Konrad, aus dem Haus der Staufer, er war ein Halbbruder von Kaiser Friedrich I. Barbarossa seinen Sitz auf die Burg Heidelberg. Allerdings gab es wohl in Heidelberg einst zwei Burgen. Die obere Burg auf dem Kleinen Gaisberg bei der heutigen sogenannten Molkenkur, die als abgegangen gilt und die untere Burg, die sich zum Schloss wandeln sollte. Die Ursprünge des heutigen Schlosses werden in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts datiert.
Als der Wittelsbacher Ruprecht, der als Rubrecht III. Pfalzgraf war, als Rubrecht I. zum römisch-deutschen König gekrönt wurde, ließ der neue Herrscher die Burg zu einem zur Festung ausbauen, zum anderen aber auch als Repräsentationsbau gestalten.

Während des Pfälzischen Erbfolgekriegs (1688–1697) wurde das Schloss gleich zweimal zerstört. Am 6. September 1693 sprengten französische Soldaten Teile der Schlossanlage. Eine geplante Restaurierung verhindert ein durch einen Blitzschlag ausgelöster Brand im Juni 1764.

Ein Hinweis noch zum Fotografieren auf der Anlage. Laut dem Internetauftritt der Schlossverwaltung ist im Außenareal von Schloss Heidelberg ist das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken (Erinnerungsfotos), zum eigenen Gebrauch und in geringem Umfang ohne Genehmigung zulässig.

Weiterhin heißt es; „Wir freuen uns, wenn Sie Ihre privaten Fotoaufnahmen, die unter Einhaltung der genannten Bestimmungen entstanden sind, auf Ihren privaten (d. h. ohne gewerblichen Hintergrund betriebenen) Social-Media-Seiten teilen.“ Da wir MyHeimat-User als Bürgerreporter lediglich hobbymäßig und nicht kommerziell berichten, dürfte eine Veröffentlichung an dieser Stelle meiner Ansicht nach problemlos möglich sein. Vorsorglich habe ich allerding hier vor allem Aufnahmen ausgewählt, die in einiger Entfernung außerhalb des Schlossgrundstücks entstanden sind. Da sieht man auch mehr vom Schloss.

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  • Ein Hinweis zum Fotografieren auf der Anlage. Laut dem Internetauftritt der Schlossverwaltung ist im Außenareal von Schloss Heidelberg ist das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken (Erinnerungsfotos), zum eigenen Gebrauch und in geringem Umfang ohne Genehmigung zulässig.
    Weiterhin heißt es; „Wir freuen uns, wenn Sie Ihre privaten Fotoaufnahmen, die unter Einhaltung der genannten Bestimmungen entstanden sind, auf Ihren privaten (d. h. ohne gewerblichen Hintergrund betriebenen) Social-Media-Seiten teilen.“ Da wir MyHeimat-User als Bürgerreporter lediglich hobbymäßig und nicht kommerziell berichten, dürfte eine Veröffentlichung an dieser Stelle meiner Ansicht nach problemlos möglich sein.
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6 Kommentare

Danke für die Kommenatre und liebe Nelia, danke für die Info

Kommentar wurde am 6. Januar 2025 um 23:12 editiert

Dein Beitrag weckt schöne Erinnerungen an einen Kurzbesuch in Heidelberg. Vielen Dank dafür und für die interessanten Infos zur Schlossgeschichte.

🤍
👌

LG Eugen

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