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Rathaus-Affäre: Jetzt muss das Gericht entscheiden

  • Zwangsurlaub: Der hannoversche Kulturdezernent Harald Härke.
  • hochgeladen von Jens Schade

Der seit Juni diesen Jahres vorläufig vom Dienst suspendierte Kulturdezernent der Landeshauptstadt Hannover, Harald Härke, hat sich nun an das Verwaltunsggericht Hannover gewandt. Wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt, ist der Ende letzter Woche öffentlich angekündigte Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz  heute (22. Oktober) per Post in der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts eingegangen. Darin wendet sich Härke gegen seinen Zwangsurlaub. Er macht im Wesentlichen geltend, dass jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt die disziplinarrechtlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nicht mehr vorliegen. Das Verwaltungsgericht in der Presseinformation weiter: "Der Antrag wird nun der Landeshauptstadt als Antragsgegnerin förmlich zugestellt mit einer Frist von zunächst zwei Wochen für die Abgabe eine schriftlichen Stellungnahme.
Über wesentliche Verfahrensfortschritte wird die Pressestelle des Gerichts die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit unterrichten."

Das Verfahren trägt das Aktenzeichen Az. 18 B 6708/18.

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