Eilantrag gegen Corona-Verbote scheiterte vor dem Verwaltungsgericht
Ein Antragsteller fühlte sich in seiner Relionsfreiheit verletzt. Die Region Hannover hatte in einer Allgemeinverfügung "Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften" wegen der Corona-Epidemie verboten. Doch das Verwaltungsgericht Hannover lehnte es jetzt in einem Eilverfahren ab, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen diese Verbote anzuordnen.
Wer die Institution und das Gebäude der Kirche benötigt um seinen Glauben zu leben ist arm dran.
Der Glaube sollte im Inneren der Seele gelebt werden, und nicht auf der 3.Bankreihe vorne rechts.
Ein Verbot der Zusammenkünfte ist meiner Meinung der momentanen Situation angepasst, und sollte auch überwacht werden.
Auch Gläubige sind nicht immun vor dem Corona Virus!