Unbrauchbarer Radweg
In der Südstadt führt parallel zur Mainzer Straße ein Radweg entlang des Bahndamms. Dieser ist schon seit mehr als sechs Jahren im Bereich des„Bismarkbahnhofs“ in einem schlechten Zustand. Während dieser Weg für Radfahrer „rustikal“ und „holperig“ ist, besteht hier für viele Fußgänger sogar akute Stopper- und Sturzgefahr! Erst seit einigen Wochen sind dort Schraken mit dem Hinweis: „Radweg nicht Verkehrssicher“ aufgestellt. Trotz dessen ist dieser Radweg derzeit weiterhin als benutzungspflichtig ausgeschildert!
Als benutzungspflichtige ausgewiesene Radwege die in einem Zustand wie diesem sind müssen genau so wie Radwege, die im Winter nicht ausreichend geräumt/gestreut sind, von Radfahrern nicht zwingend genutzt werden. In diesen Fällen ist es zulässig, die Fahrbahn zu nutzen!
Erstaunlich ist hier, dass extra zusätzliche Schranken aufgestellt wurden anstatt einfach nur die Beschilderung zu ändern und hier aus gegebenem Anlass die beschilderte „Benutzungspflicht“ aufzuheben. Hierzu würde ein Schild „Fußgänger (-weg)“ (Zeichen 239 nach StVO) mit den Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ und „schlechte Wegstrecke“ ausreichen.
Statt dessen wird hier aber weiterhin eine Benutzungspflicht vorgegaukelt!
Besonders widersprüchlich ist bei dieser jetzt angewandten Lösung, dass das Teilstück zwischen „Wolfstraße“ und der „Gustav-Brandt-Straße“ bereits seit vielen Jahren als Fußweg mit Radfahrer frei beschildert ist, obwohl hier der Zustand des Weges deutlich besser ist und ausgerechten der schlechtere Weg soll zur Benutzung vorgeschrieben sein…?