Baufehlplanung? Maut für Wegebenutzung?
In den letzten Tagen ging die Meldung durch die Presse, dass die Firma ASPRIA im Strandbad am Maschsee mit dem ersten Geschäftsjahr sehr zufrieden war und das diese Firma den durch den Bau zerstörten Fußweg vom Strandbad Richtung Maschseequelle wieder neu herstellt.
Ich meine, dass das doch wohl selbstverständlich ist, da das Verursacherprinzip gilt.
Nur: wird sich dadurch etwas verändern?
Die Zufahrt zum Wirtschaftgebäude läuft über den Fuß- Radweg und es ist doch wohl schon absehbar, wann dieser Weg wieder renoviert werden muß. Wer tritt dann für die Kosten ein?
Meiner Meinung nach handelt es sich bei der Baugenehmigung um eine Fehlplanung!
Es ist doch wohl ein Unding, dass die Zufahrt für Fahrzeuge bis 3,5 t über einen öffentlichen Fuß- Radweg geht! Da ändern auch entsprechende Zufahrtsschilder und die Abpollerung nichts!
Damit die nächste Erneuerung finanziert werden kann, schlage ich vor, dass der Betreiber von seinen Zulieferern eine Maut erhebt, diese kann dann zweckgebunden für die Wiederherstellung in Zukunft genutzt werden.
Apropos genutzt werden:
ich vermisse auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Strandbad Hinweisschilder auf den extra gebauten Parkplatz hinter dem Bahndamm. Der öffentliche Parkplatz ist ständig überfüllt und der neue Parkplatz ist fast unbenutzt! Eigentlich bietet sich der Gang vom neuen Parkplatz zur Sportstätte "zum Warmwerden" für die Sportstättenbesucher an, aber leider ist dieser Weg anscheinend zu weit...... !