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Stadt will Bezirksratsbeschluss nicht ausführen: Keine Räume für die Kulturinitiative

  • Die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld (KI) bringt Kultur in den Stadtteil: Hier Sunnhild Reinckens am Stand der KI während des Kulturlustwandelns 2018
  • hochgeladen von Jens Schade

Rund ein halbes Jahr gewartet und dann ein „Nein“: Die Stadtverwaltung weigert sich, einen Beschluss des Bezirksrates auszuführen. Im März 2019 verabschiedete der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel auf Initiative der SPD einen interfraktionellen Antrag. „Die Stadt Hannover stellt – möglichst in zentraler Lage in der Nähe des Fiedelerplatzes – Räumlichkeiten für die Kulturarbeit bereit“, heißt es darin. Mit dem Vorschlag sollte die Arbeit der Kulturinitiative Döhren-Wülfel unterstützt werden.

Nach der Abstimmung im Bezirksrat herrschte erst einmal Funkstille seitens der Verwaltung. Nun, rund ein halbes Jahr später, zeigte sich die Stadt dann zickig: „Im Stadtteil Döhren gibt es als Standort für Stadtteilkultur das Freizeitheim Döhren, das auch für Aktivitäten der Vereine gewidmet ist. Die Verwaltung hält es für richtig, keinen zusätzlichen Standort für dieses Handlungsfeld in Döhren zu öffnen“, heißt es nun in der Antwort an die örtlichen Politiker.

Dass der Bezirksrat zu der Frage einen verbindlichen Beschluss getroffen hat, interessiert die Beamten im Rathaus nicht. „Dem Bezirksrat steht im vorliegenden Fall kein Entscheidungsrecht zu“, argumentieren sie. „Wir sehen das anders“, hält der Fraktionsvorsitzende der SPD Jens Schade im Stadtbezirksrat dagegen, meint aber, letztendlich komme es auf diese Rechtsfrage nach Ablauf von sechs Monaten gar nicht mehr an. Wenn die Stadt den Beschluss für rechtswidrig hält, dann hätte sie nach § 88 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz Einspruch einlegen müssen. Schade: „Dann hätte alles im gesetzlich vorgesehenen Weg überprüft werden können. Einspruch hat sie aber nicht eingelegt. Damit ist der Beschluss in der Welt und muss ausgeführt werden.“ Die Sozialdemokraten vermuten, dass die Verwaltung diese Bestimmung möglicherweise übersehen oder den Bezirksrat gar nicht ernst genommen hat. Doch: „Dass die Verwaltung selbstherrlich darüber entscheidet, ob sie ihrer gesetzlichen Pflicht, Beschlüsse der Rats- und Bezirksratsgremien auszuführen, nachkommt oder nicht, das geht gar nicht.“

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