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SPD-Fraktion: Die Planfeststellung für eine Turbinenanlage am Döhrener Leinewehr liegt in der Hand der Region – Bezirksrat ist nicht zuständig

  • Leinewehr in Döhren: Seit Jahren schon wird hier schon der Bau einer Turbinenanlage diskutiert.
  • hochgeladen von Jens Schade

In einer jetzt veröffentlichten Pressemitteilung weist die SPD im Bezirksrat Döhren-Wülfel auf die Zuständigkeiten für die Pläne rund um eine Turbinenanlage am Döhrener Leinewehr hin. Darin heißt es, dass mit dem nun begonnenen Planfeststellungsverfahren die alleinige Verantwortung bei der Region Hannover liegt. Der Bezirksrat Döhren-Wülfel habe keinerlei Einfluss mehr auf den Fortgang des Verfahrens.

Hintergrund der Erklärung waren verkürzte und sinnentstellende Veröffentlichungen in einer Zeitung. Dadurch sind in der Öffentlichkeit Irritationen über die Rolle des Bezirksrates Döhren-Wülfel und seiner Bezirksbürgermeisterin entstanden. Richtig sei nur, dass der Bezirksrat Döhren-Wülfel zwar in einer früheren Wahlperiode im Jahr 2012 zu den Planungen für ein Wasserkraftwerk angehört wurde, und seinerzeit mehrheitlich unter dem Vorbehalt einiger Änderungen der entsprechenden Drucksache zugestimmt hat. Jedoch: Mit der damals erfolgten Anhörung waren und sind die Kompetenzen des Bezirksrates in dieser Angelegenheit erschöpft. Der Bezirksrat Döhren-Wülfel hat keinerlei Einfluss mehr auf den Fortgang des Verfahrens. Die Planfeststellung liegt bei der Region Hannover, sie allein entscheidet sowohl über die im Verfahren zu beteiligenden Stellen als auch über die Planfeststellung der Anlage.

Eine Entscheidung über die Köpfe der Bürger hinweg werde es aber nicht geben. Die SPD-Fraktion: „Betroffene Bürger, aber auch Vereine, Behörden und Verbände haben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach der einmonatigen öffentlichen Auslage der Planunterlagen nun innerhalb einer festgelegten Frist die Möglichkeit zur Einreichung von Anregungen, Einwänden und Bedenken. Es folgt ein Termin zur mündlichen Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und schließlich nach einem Zeitraum der Abwägung, der durchaus ein Jahr dauern kann, eine Entscheidung (Planfeststellung) üblicherweise mit Nebenbestimmungen der Behörden (Auflagen). Gegen einen eventuellen Planfeststellungsbeschluss besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und eine gerichtliche Überprüfung durch das Verwaltungsgericht vornehmen zu lassen. Es ist also gerade nicht so, dass hier eine Entscheidung quasi nach Gutsherrenart erfolgt. Alle Entscheidungen ergehen vielmehr in einem öffentlichen und rechtlich geregelten Verfahren und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.“

Kommentar: Die Aufregung in einem Artikel einer gewissen Zeitung über das geplante kleine Wasserkraftwerk am Leinewehr kann ich nicht nachvollziehen. Zu Beginn der Planungen habe ich - im Gegensatz zu vielen heute protestierenden Anliegern – an einer Informationsfahrt (zu der öffentlich eingeladen worden war) zu einer vergleichbaren Anlage in Franken teilgenommen. Das Betriebsgebäude war ein ganz kleines unauffälliges Häuschen; von den Turbinen war nichts zuhören, nur der rauschende Bach selbst und ab und zu ein Auto von der nächstgelegen Straße. Tote, von Turbinen gehäckselte Fische trieben auch nicht im Wasser. Offenbar ist allein die Vorstellung, ein „Kraftwerk“ vor der Haustür zu haben, Anlass genug, gegen die Pläne Sturm zu laufen. Richtig ist zwar, dass der Bau eines Stauwehres zum Betrieb von Turbinen einem schweren Eingriff in die Natur darstellt. Doch dieser Eingriff liegt in Döhren schon sehr lange zurück. Seit Jahrhunderten wird das Leinewasser hier in Döhren bereits gestaut und als umweltfreundliche Energiequelle genutzt, erst von der Döhrener Mühle, später dann von der Wollwäscherei- und Kämmerei mit ihrem Turbinenhaus.

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