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Kaum Hoffnung für eine Kaffeebar im Freizeitheim Döhren

  • Freizeitheim Döhren: Wenig Hoffnung für eine Kaffeebar.
  • hochgeladen von Jens Schade

Der Vorstoß des Bezirksrates Döhren-Wülfel droht zu scheitern. Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte das Gremium die Stadtverwaltung aufgefordert, einen Kaffeeausschank im Foyer des Freizeitheimes zu ermöglichen. Die jetzt versandte Antwort der Verwaltung ist ernüchternd: „Im Freizeitheim Döhren besteht eine Biergartengastronomie, dem Pächter ist vertraglich die ganzjährige Verpflegung der Veranstaltungen im Freizeitheim zugesichert. Die Einrichtung einer Kaffeebar oder anderer Versorgungsangebote, die nicht vom Gastronomen betrieben werden, wäre daher vertragswidrig.“ Wenn der Biergarten geöffnet sei, so das Antwortschreiben weiter, könne man sich ja dort was bestellen. Aber: „Der ganzjährige Betrieb der Gastronomie wird vom Betreiber als nicht wirtschaftlich dargestellt.“ Immerhin will die Stadt nun mit dem Biergartenpächter sprechen, ob er bereit ist, wenigstens einen Automaten für Getränke aufzustellen.

Auch bei der Nutzung der sogenannten Teeküche stellt sich die Verwaltung quer. Der Bezirksrat hatte angeregt, diese wieder für Gruppen im Freizeitheim zugänglich zu machen. Seit einigen Jahren schon dürfen Nutzergruppen diese kleine Küche nicht mehr mitbenutzen. Angeblicher Grund: es sei eine Mitarbeiterküche und sie sei nicht geeignet, sie auch den Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Kommentar: Über die stadthannoversche Verwaltung kann man nur Kopf schütteln. Da lassen sich die Leute im Rathaus auf Verträge mit Pächtern ein, wonach noch nicht einmal Kaffeeautomaten im Freizeitheim aufgestellt werden dürfen. Zu einem Freizeitheim gehört es auch, sich einmal hinsetzen zu können und einen Kaffee, Cappuccino oder einen Tee zu trinken. Es ist klar, dass dies ein Biergartenbetreiber nicht leisten kann, schon gar nicht das ganze Jahr über. Es ist auch verständlich, dass der Pächter selbst keine Automaten aufstellen will, wenn sich dies für ihn nicht rechnet. Aber dann muss es die Möglichkeit geben, anderweitig eine Grundversorgung sicherzustellen. Wenn dies die Verträge nicht zulassen, müssen sie eben gekündigt und neu ausgehandelt werden.
Und auch die Argumente gegen die Nutzung der Teeküche scheinen nur vorgeschoben. Früher (als die Bewirtung noch nicht vergeben war), durften feste Nutzergruppen die Küche mit nutzen. Und jetzt ist sie auf einmal nicht geeignet?

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