Gesetzesschutz gestrichen: Historisches Haus in Döhren ist kein Baudenkmal mehr
In der Diskussion um das Grundstücks Hildesheimer Straße 230 in Döhren sind neue Umstände bekanntgeworden. Die alte Anlage aus den Zeiten, als Döhren noch ein selbstständiges Dorf vor den Toren Hannovers war, steht tatsächlich - nicht mehr - unter Denkmalschutz. Der wurde nämlich gestrichen.
Verwirrung um die Frage der Einstufung als Baudenkmal für die Gebäude gegenüber der ehrwürdigen St. Bernwardkirche: Nach Auskunft der Stadt soll der umgebaute und erweiterte frühere Stall einer ehemaligen Hofanlage nicht unter Denkmalschutz stehen, nach der aus dem Jahr 1985 stammenden Denkmaltotographie handelt es sich aber doch um ein Baudenkmal. Mitglieder des Bezirksrates Döhren-Wülfel waren irritiert.
Jetzt stellte sich heraus: Dem Gebäudekomplex an der Hildesheimer Straße wurde im Nachhinein der Status als Baudenkmal wieder aberkannt. „Wohl aufgrund einer Neubewertung“, wie es auf Nachfrage vom Landesamt für Denkmalpflege heißt, strich man dort die Bauwerke in Döhren aus der Denkmalliste wieder aus. Mit bedeutsamen Folgen. Wann immer der Eigentümer es möchte, er dürfte mit der Abrissbirne anrücken, ohne dass der Denkmalschutz ein Wörtchen mitzureden hätte. Der Grundstückseigentümer will allerdings von den Gerüchten um Verkauf und Abriss nichts wissen. Er versicherte, ein Verkauf sei derzeit nicht geplant.
Eine Möglichkeit zum dauerhaften Erhalt des Hauses als Baudenkmal könnte es aber noch geben. Nach dem niedersächsischen Denkmalschutzgesetz kommt es in letzter Konsequenz nämlich nicht auf den Eintrag in die Denkmalliste an. Ein Haus ist danach unter anderem bereits dann ein Baudenkmal, wenn an dessen Erhaltung wegen seiner geschichtlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Die Streichung aus der Liste gibt letztendlich nur die Einschätzung der Beamten der Denkmalpflege wieder, dass das Gebäude eben nicht so bedeutsam ist, wie es die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes fordern. Wenn sich ein Experte finden würde, der die Ansicht des Landesamtes wiederlegt, könnte dies ein Schritt hin zur weiteren Sicherung des geschichtsträchtigen Bauwerks sein.
> "auch weiß man doch immer nicht so genau, was in der Verwaltung der Stadt w i r k l i c h gewollt ist..... . Im Zweifelsfall wird mit Wohnungsnot in der Stadt argumentiert"
Wenn die Stadt selbst Wohnungen bauen und vermieten würde mit Angeboten für die von Wohnungsnot Betroffenen, wäre es ja noch ok. Aber meist pappen da Investoren nur Wohnraum für Betuchte hin.