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Bezirksrat stimmt Entwurf der Erhaltungssatzung für „Wichmann“ zu – Klage gegen das Abrissverbot vor dem Verwaltungsgericht Hannover

  • Vor dem Verwaltungsgericht wird gegen das Abrissverbot geklagt. Eine Erhaltungssatzung soll das Gebäude an der Hildesheimerstraße 230 schützen.
  • hochgeladen von Jens Schade

Grünes Licht für die Erhaltungssatzung zum Grundstück Hildesheimer Straße 230 in Döhren. Damit soll das historische Ensemble der „Gastwirtschaft Wichmann“ geschützt werden. Einstimmig votierte der Bezirksrat Döhren-Wülfel auf seiner gestrigen Sitzung im Freizeitheim Döhren (19. März) für den Satzungsentwurf, der endgültig noch vom großen Rat beschlossen werden muss.

Das heutige Restaurant geht auf einen 1848 errichteten Aussiedlerhof zurück. „Dieses historische Gebäude ist die einzige Reminiszenz des ehemaligen Dorfes Döhren und macht gemeinsam mit dem Ensemble um die St. Petri-Kirche (dem alten dörflichen Siedlungskern) die historische Funktionsstellung zwischen dem damaligen Dorf und dem Rasthaus an der Chaussee nach Hildesheim ablesbar“, wird in der Beschlussvorlage der Satzungsvorschlag begründet. Vor fast einem Jahre hatte der Bezirksrat eine derartige Satzung gefordert, um den alten Gebäudekomplex zu erhalten.

Das geschichtsträchtige Haus beschäftigt auch die Richter des Verwaltungsgerichts Hannover. Wie es in der Beschlussvorlage heißt, hatte die Bauverwaltung bereits im Sommer letzten Jahres eine Bauvoranfrage für das Grundstück abschlägig beschieden und den Abbruch des ehemaligen Stallgebäudes untersagt. Dagegen wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben, über die bislang aber noch nicht entschieden wurde.

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