Lange Staus nach kleinem Unfall
Nachdem ein Autofahrer auf der Hildesheimer Str. an der Kreuzung mit der Peiner Str. im mittleren Fahrstreifen eine Reifenpanne hatte, kam zu einem kleinen doch folgenschweren Unfall: Offenbar bemerkte der Fahrer eines Kleinwagens das vor der Haltelinie stehende Pannenfahrzeug recht spät. Er wich in den rechten Fahrstreifen aus und konnte seinen Wagen nicht rechtzeitig zum Stehen bringen und prallte gegen einen weiteren PKW. Bei dem Unfall blieb es bei Blechschäden, es gab keine Verletzten. Damit waren aber alle Fahrstreifen für den stadtauswärts fahrenden Verkehr blockiert! Die eintreffende Polizei sperrte nun beide Linksabbiegerspuren der Hildesheimer Str. und übernahm die Verkehrsregelung. Dabei zeigte sich deutlich, dass nur die wenigsten Verkehrsteilnehmer wussten, wie sie sich zu verhalten haben!
„Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor ( z.B. den vorfahrtsregelnden Zeichen und insbesondere auch den Ampelzeichen), entbinden den Verkehrsteilnehmer aber nicht von seiner Sorgfaltspflicht“ (§36 (1) StVo).
So mussten die Beamten so manchen Autofahrer quer über die Kreuzung hinweg anschreien, damit jener den Weisungen folgte oder sich einigen sogar in der Weg stellen. Den Fußgängern wurde überwiegend zugerufen, wann sie gehen könnten und die Radfahrer orientierten sich überwiegend an den nun nicht geltenden Ampelzeichen...
So bildeten sich in allen Richtungen lange Staus, die auf der Hildesheimer Str. bis zum Südschnellweg und bis zur Straße „An der Wollebahn“ zurückreichten, bis die Beamten nach der Unfallaufnahme und der Bergung des Pannenfahrzeugs den Verkehr wieder der Ampelregelung übergeben konnten.
Sicherlich stellte der „Rotlichtblitzer“ in südlicher Fahrtrichtung dabei ein besonderes Problem da. Hat doch so mancher Autofahrer Angst vor diesen Geräten und tat sich deshalb schwer die Ampel bei "rot" zu übefahren. Mit Sicherheit dürfte „der Film auch voll“ sein aber Autofahrer haben in solchen Situationen nichts zu befürchten – übrigens auch nicht, wenn sie „rot“ überfahren um einem Rettungsfahrzeug, der Feuerwehr oder Polizei Platz zu machen! Aus der Situation, dem aufgenommenen Bild, heraus ergibt sich meist schon der Grund für ihre „Rotfahrt“. Anmerkung des Autors: Ich habe schon oft vorsichtig „rot“ überfahren um Einsatzfahrzeugen die Weiterfahrt zu ermöglichen und habe bis heute nicht einmal „Post“ bekommen.
Sollten sie doch einmal deswegen einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, können sie getrost erklären wie es dazu kam.