Hessisches LSG: Keine Tilgung von Darlehen für Mietkaution durch Kürzung von Sozialleistungen
Hier habe ich etwas im Netz gefunden, was bestimmt so Manchen interessiert. So wie ich das lese, bedeutet das ja - das man die Mietsicherheit als Darlehn vom Amt bekommt, aber solange man unter der Pfändungsgrenze liegt - nicht zur Rückzahlung durch mtl. Kürzungen beim Einkommen, berupft werden darf...
http:// http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/hessisches-...
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Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt muss ich leider mitteilen, das es im April diesen Jahres eine Änderung gab, sodass "man" nur noch Mietsicherheiten - die man bis zum 1.4.2011 vom Amt erhielt, per Widerspruch rück fordern kann!
Die Wenigsten wissen, das auch seit Januar diesen Jahres KEINE SOZIALVERSICHERUNG mehr vom Amt geleistet wird, welches sich später u. U. böse auf die anrechenbaren Rentenzeiten nieder schlägt....
Aberrrrr ich meinte das so!!!
*schämundrotwerd* < schäm wird gestrichen und nach dem blassen Sommer kannste ruhig Farbe annehmen....